Finanzielle Unterstützung

Witwe muss Ex-Frau ihres toten Mannes Unterhalt zahlen

Nach dem Tod ihres Mannes stellte eine Witwe die Unterhaltszahlungen an dessen Ex-Frau ein. Zu Unrecht. Sie muss ihre Vorgängerin weiter unterstützen.

Witwe muss Ex-Frau ihres toten Mannes Unterhalt zahlen
Bei einer Scheidung wurden vor allem früher meist Unterhaltszahlungen vereinbart.
Martin Gerten/dpa (Symbolbild)

29 lange Jahre bezahlte ein offensichtlich wohlhabender Zürcher seiner Ex-Frau nach der Scheidung laut gerichtlicher Vereinbarung 12.000 Euro pro Monat Unterhalt, bis er Mitte 2022 starb. Da er in der Zwischenzeit erneut geheiratet hatte, wurde seine zweite Frau Alleinerbin seines Vermögens. Diese stellte die Zahlungen an ihre Vorgängerin in der Folge ein.

Dies passte der Verflossenen nicht: Sie leitete einige Monate nach dem Versiegen der Geldquelle gegen die Witwe eine Betreibung ein und forderte weiterhin Unterstützung. Die Witwe hingegen sah keine Veranlassung, weiterhin zu bezahlen. In der Folge landete der Fall zuerst vor dem Bezirksgericht Meilen und später auch vor dem Zürcher Obergericht, wie der "Tages-Anzeiger" berichtet.

Fall landete vor Bundesgericht

Beide sahen die Unterhaltspflicht weiterhin als gegeben an. Die Witwe zog den Fall schließlich ans Bundesgericht weiter, das nun im Sinne der Vorinstanzen entschied: Obwohl eine Scheidung das Ende der Beziehung bedeutet, erlischt damit die finanzielle Schicksalsgemeinschaft des Paares nicht, zumal die Unterhaltszahlungen im vorliegenden Fall Teil der Scheidungsvereinbarungen sind.

Die 1993 bei der Scheidung rechtskräftig gewordene Vereinbarung müsse weiter vollstreckt werden, begründete das Gericht: Die zweite Frau hatte beim Tod des Mannes nicht nur dessen Geld, sondern auch seine Verpflichtungen geerbt. Und diese erlöschen laut Richterspruch erst mit dem eigenen Tod. Wegen der Teuerung haben sich die Unterhaltszahlungen sogar auf monatlich 14.000 Euro erhöht.

Gesellschaft entwickelte sich weiter

Das Gericht befasste sich nicht mit der Frage, ob eine solche Rechtsprechung noch zeitgemäß ist: Es sei hier wichtig zu beachten, dass das Urteil nicht die gesellschaftliche Realität von heute, sondern die von 1993 widerspiegele, sagt Rechtsanwalt Daniel Stoll, der vor Gericht die Ex-Frau vertrat.

Heute erhalten in der Praxis nur noch Personen Unterhaltszahlungen, die es finanziell wirklich nötig haben. Doch damals wurde bei Scheidungen dem "Hauptversorger" die Mehrheit des Vermögens zugesprochen – allerdings fiel damit diesem, meist eben dem Mann, auch die Unterhaltspflicht zu. Und diese muss seine Witwe als Alleinerbin nun weiterhin wahrnehmen.

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    Wiener Linien / Manfred Helmer

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine wohlhabende Witwe muss auch nach dem Tod ihres Mannes weiterhin Unterhalt an dessen Ex-Frau zahlen, da sie dessen Vermögen geerbt hat
    • Das Bundesgericht entschied im Sinne der Vorinstanzen, dass die 1993 geschlossene Scheidungsvereinbarung weiterhin vollstreckt werden muss, und die Unterhaltszahlungen sogar auf monatlich 14.000 Euro erhöht wurden
    • Obwohl die gesellschaftliche Realität sich seitdem verändert hat, spiegelt das Urteil die damalige Rechtsprechung wider
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