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21.10.2011
Winterreifenpflicht
Rechtzeitig wechseln, sonst droht Strafe
Nur Winterreifen bieten genügend Sicherheit auf verschneiten Straßen (© ÖAMTC)
Tritt die Winterausrüstungspflicht in Kraft, haben Sie folgende zwei Möglichkeiten:
- Winterreifen montieren
- Schneeketten auf Sommerreifen befestigen
Für beide Optionen gibt es klare Regeln. Ein gesetzlich anerkannter Winterreifen muss mit "M+S", "M.S." oder "M & S" (steht für "Matsch und Schnee") gekennzeichnet sein. Die Profiltiefe muss mindestens 4 Millimeter betragen (5 Millimeter bei Diagonalreifen). Gleiches gilt, wenn ihr Fahrzeug mit Ganzjahres- oder Spikereifen bestückt ist.
Sollten Sie sich für Variante zwei entscheiden, dürfen Sie aber nur dann mit Schneeketten unterwegs sein, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Schneeketten sind auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren.
Hohe Strafen bei Missachtung
Diese zwei Varianten gelten übrigens nur für Pkws unter 3,5 Tonnen. Mopeds, Motorräder und Mopedautos sind von der Winterausrüstungspflicht ausgenommen. Für Lkws und Busse über 3,5 Tonnen gelten eigene Regeln. Wer sich der Winterreifenpflicht widersetzt, droht bis zu 5000 Euro Strafe.
Unfall und Versicherungsschutz
Sollten Sie während der Winterreifenpflicht mit Sommerreifen unterwegs sein und einen Autounfall haben, könnte Sie auch eine Teilschuld treffen, wenn Sie gar nicht der Verursacher sind. Nämlich dann, wenn Sie nicht beweisen können, dass der selbe Unfall auch mit Winterreifen geschehen wäre.
Haftpflichtversicherungen zahlen zwar Schäden, die von Autofahrern, die ohne Winterreifen unterwegs sind. Eine Kaskoversicherung kann dies aber wegen "grober Fahrlässigkeit" ablehnen. Allerdings nur, wenn Sie zusätzlich mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren, ohne Freisprecheinrichtung telefoniert haben usw.
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