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29.02.2012

Flughafen Frankfurt

Gericht verurteilt Airport-Streik als "illegal"

Airbus der Lufthansa im Anflug auf den Flughafen Frankfurt

Airbus der Lufthansa im Anflug auf den Flughafen Frankfurt - seit vergangenem Donnerstag sind bereits 1.400 Flüge streikbedingt ausgefallen (© Reuters)

Das Arbeitsgericht Frankfurt verbietet den Streik der Vorfeld-Beschäftigten am Frankfurter Flughafen. Der seit knapp zwei Wochen andauernde Arbeitsausstand sei illegal, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) habe mit dem Arbeitsausstand die Friedenspflicht verletzt.

Flughafen-Betreiber Fraport und die Lufthansa hatten gegen den Streik geklagt. Die GdF kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Das hat allerdings keine aufschiebende Wirkung.

Dennoch müssen die rund 200 Vorfeld-Beschäftigen nun nach Aussagen der Anwälte beider Seiten sofort wieder zur Arbeit. Ursprünglich wollten sie noch bis Donnerstagmorgen um fünf Uhr die Arbeit niederlegen.

Gütliche Einigung abgelehnt
Zuvor hatte Arbeitsrichter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk die GdF und die beiden Konzerne nochmals zur einer gütlichen Einigung aufgerufen - die Streitparteien lehnten ab.

Der Arbeitsausstand brachte den Flugverkehr an dem nach Starts und Landungen zweitgrößten Flughafen in Europa gehörig aus dem Takt. Im Schnitt fielen rund 180 der täglich 1.200 bis 1.300 Flüge aus.

Am Mittwoch wurden wegen des von der GdF zusätzlich angedrohten Streiks der Fluglotsen im Tower insgesamt 235 Verbindungen annulliert. Für diesen ursprünglich am Mittwochmorgen geplanten Streik hatte das Gericht bereits am Vorabend ein Verbot ausgesprochen. Fraport und Lufthansa hatten sich lange zurückgehalten und eine Klage gegen den Streik der Vorfeld-Beschäftigten vermieden.

APA/red.

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