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13.05.2013
Tipps für Zuhause
Grillen auf Balkonien - erlaubt?
(© fotolia)
Laut Ingo Kaufmann, Vorstand der DAS Rechtsschutzversicherung, handelt es sich bei Rauch und Geruch um Immissionen. Diese dürfen das ortsübliche Ausmaß nicht überschreiten und die ortsübliche Benutzung des eigenen Grundes nicht wesentlich beeinträchtigen.
Was ist ortsüblich?
Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass es etwa in Wien ortsüblich ist, einmal pro Woche zu grillen. Täglich zu grillen ist meist nicht ortsüblich, außer, man wohnt direkt neben öffentlichen Grillplätzen. Es macht auch einen Unterschied, ob man im kleinen Kreis mit der Familie grillt oder gleich 20 Leute einlädt. Das könnte die Grenze der Ortsüblichkeit vielleicht überschreiten.
Eigentümer oder Mieter
Der Vermieter könnte mit dem Mieter im Vertrag vereinbart haben, dass es verboten ist, Feuer zu machen. Häufig steht das aber auch in der Hausordnung. Ein Eigentümer darf auf seinem eigenen Grund und in den eigenen vier Wänden grundsätzlich machen, was er will. Aber auch in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gibt es oft Hausordnungen mit Beschränkungen. Als Mieter könnten Sie ein Recht auf Mietzinsminderung haben, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, Belästigungen durch andere Mieter, die das ortsübliche Maß übersteigen, zu beseitigen.
Der Nachbar
Es gibt keine Verpflichtung, den Nachbar vorher zu informieren. Als Nachbar empfiehlt es sich, Beweise zu sammeln und vielleicht ein Aufforderungsschreiben zu verfassen. Wenn es sich um Ihren eigenen Grund handelt, ist es rechtlich irrelevant, was der Nachbar sagt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Unterlassungsklage. Denn man möchte ja, dass der Nachbar mit Beschwerden aufhört.
Unterschied zwischen Stockwerken
Wenn Sie eine Dachterrasse im letzten Stock haben, wird das kein Problem sein. Wohnen Sie aber im Erdgeschoss und zieht sich der Rauch neun Stockwerke hinauf, könnten Sie Schwierigkeiten bekommen.
Rauch als Beweis
Um Geruchsbelästigung zu beweisen, brauchen Sie Zeugen. Den Rauch dokumentieren Sie am besten durch Fotos oder Videos.
Grillen an öffentlichen Orten
Grundsätzlich ist es etwa im Wald verboten, ein offenes Feuer zu machen. Abseits der eigenen vier Wände ist davon auszugehen, dass es verboten ist. Im Zweifelsfall aber bei der Gemeinde nachfragen! Es ist auch verboten, Benzin oder Kerosin auf den Griller zu gießen, denn das kann fahrlässige Gemeingefährdung sein. In Wien gibt es klar definierte Grillplätze.
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