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10.01.2012
Geheimcodes der Chefs
Versteckte Botschaften im Arbeitszeugnis
(© pixelio.de)
Das Gesetz sieht zwar vor, dass jedem ausgeschiedenen Mitarbeiter ein wahrheitsgetreues Zeugnis zusteht, dabei dürfen aber keine negativen Bewertungen abgegeben werden.
Deshalb hat sich unter Personalentscheidern ein Code entwickelt, der trotz der stets wohlwollenden Worte recht genau die Beurteilungsgrade zwischen "Sehr Gut" und "Nicht genügend" abdeckt.
Formal ist ein Arbeitszeugnis folgendermaßen aufgebaut:
- Zu Beginn stehen die persönlichen Angaben über den beurteilten Arbeitnehmer (Name, Anschrift etc.) sowie Position und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
- Anschließend folgt eine genaue Beschreibung der wahrgenommenen Tätigkeiten. Welche Aufgaben hatte der Mitarbeiter im Unternehmen inne? Welche Verantwortung ging mit seiner Position einher? Stieg er in höhere Hierarchieebenen auf?
- Die Leistungsbeurteilung bildet den Kernpunkt des Zeugnisses. Darin können vielfältige Punkte berücksichtigt werden: Die Arbeitsbereitschaft und -befähigung, besondere Arbeitserfolge, die Arbeitsweise, das Fachwissen sowie die Bereitschaft zur Weiterbildung und eventuell die Führungskompetenz bzw. das Verhalten gegenüber den Mitarbeitern. Abschließend folgt eine zusammenfassende Beurteilung der Leistung, die einer Gesamtnote entspricht.
- Name und Unterschrift des Ausstellers sowie Ort und Datum, an denen das Schriftstück unterfertigt wurde.
Die bereits angerissenen Beurteilungscodes sind jedem Personalverantwortlichen bekannt. Durch sie können auch negative Verhaltensweisen ausgedrückt werden: Statt „war sehr oft unpünktlich“ wird der Aussteller etwa das vermeintlich neutrale "war pünktlich" verwenden – das hat schon deshalb einen negativen Beigeschmack, weil Pünktlichkeit im Arbeitsleben eine Selbstverständlichkeit ist und nicht extra erwähnt werden sollte. Auch bei passiven und generell schwammigen Ausdrücken sollte man stutzig werden. Die Wendung "hatte ihm übertragene Anfragen zu bearbeiten" zeugt von mangelnder Initiative und fehlender Selbstständigkeit. Zudem sind Formulierungen, in denen das Wort "nicht" vorkommt, durchwegs abwertend zu interpretieren (z. B. bedeutet "Wir hatten nichts zu beanstanden" das genaue Gegenteil)
In der abschließenden Zusammenfassung können Sie relativ deutlich ablesen, wie zufrieden Ihr ehemaliger Arbeitgeber wirklich war. Jede Formulierung korrespondiert dabei mit einer Schulnote:
- "… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ..."
- "… stets zu unserer vollen Zufriedenheit ..."
- "…zu unserer vollen Zufriedenheit ..."
- "…zu unserer Zufriedenheit ..."
- "…hat sich im Großen und Ganzen bemüht ..."
Vor allem dem Grund für das Ende des Beschäftigungsverhältnisses kommt besonderes Augenmerk zu – wer beendete warum das Arbeitsverhältnis? Bezieht der Aussteller persönliche Differenzen oder Beschuldigungen mit in das Arbeitszeugnis ein, wird das vor Gericht nicht standhalten. Fordern Sie gegebenenfalls eine Nachbesserung des Arbeitszeugnisses durch den Vorgesetzten. Der Beurteilungscode kann sich übrigens bis zu den obligaten Zukunftswünschen erstrecken. War Ihr früherer Vorgesetzter mit Ihren Leistungen sehr zufrieden, so wird er die Bewertung mit ehrlichen Worten des Bedauerns und besten Wünschen für ihre weitere berufliche Zukunft beenden.
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