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09.09.2012

Big Brother im Büro

So darf Sie Ihr Chef überwachen

Überwachung

Wie weit darf ein Chef bei der Überwachung seiner Mitarbeiter gehen? (© Fotolia)

Darf der Chef meine Mails lesen oder mein Telefon anzapfen? Und von wem muss er sich diese Maßnahmen absegnen lassen? Heute.at gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Grundsätzlich gilt: Die Arbeitnehmer oder der Betriebsrat müssen darüber informiert werden, dass eine Überwachung seitens der Firma existiert oder in Aufbau ist. Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren (Videokameras), dürfen nur eingesetzt werden, wenn darüber eine Betriebsvereinbarung getroffen wurde.

Betriebsrat oder Arbeitnehmer müssen zustimmen
In Unternehmen ohne einen Betriebsrat dürfen solche Kontrollmaßnahmen nur mit Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer durchgeführt werden. Der Arbeitgeber darf allerdings auf die Daten zugreifen, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Es soll zum Beispiel gar nicht so selten vorkommen, dass Mitarbeiter beim Download von Porno-Material während der Arbeitszeit erwischt werden.

Private E-Mails tabu
Nach dem Datenschutzgesetz dürfen zumindest private E-Mails weder von Mitarbeitern der EDV-Abteilung gelesen, noch an den Arbeitgeber weitergegeben werden. Der Arbeitgeber darf die privaten E-Mails der Mitarbeiter auch nicht lesen, selbst wenn die Mails in der Arbeitszeit geschrieben wurden. Nach dem Telekommunikationsgesetz darf ein Provider einem Arbeitgeber weiters weder den Inhalt der privaten E-Mails noch Einzelheiten über die Beteiligten weitergeben.

Is Big Brother watching us?
Seien Sie also nicht verunsichert - betriebliche Überwachung hat Grenzen. Entscheidend ist, wie intensiv die Kontrolle ausfällt. Oftmals bleibt es bei Beobachtungen der Schreibtische, der Überwachung des Internet-Seitenverlaufs oder der Sperre diverser Seiten wie Facebook. Zutrittskontrollen und Zeiterfassung mittels "Stechuhr"sind ohnehin in vielen Betrieben längst Gang und Gebe.

Auf Seite 2 gibt's die Meinung der AK-Arbeitsrechtsabteilung!

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