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20.03.2012

Strafe nicht bezahlt

Taubenfüttererin drei Tage im Gefängnis

Tauben

Symbolbild (© Fotolia.com)

Eine 70-jährige deutsche Pensionistin musste ins Gefängnis, nach dem sie eine Strafe wegen mehrmaligen Taubenfütterns nicht bezahlt hatte.

Tauben sind in Städten oft unliebsame Gäste. Sie verbreiten Krankheiten und vermehren sich rasant, nicht zuletzt weil sie immer wieder von Menschen gefüttert werden. Ein gutes Beispiel dafür ist auch der Fall einer 70-jährigen Pensionistin in Deutschland. Sie hatte den Tieren im Frühjahr 2010 in Heidelberg mehrfach Haferflocken gegeben.

Dafür hatte die Frau ein Bußgeld in der Höhe von 100 Euro aufgebrummt bekommen. Nachdem die mittellose Frau die Geldbuße auch zwei Jahre später noch nicht beglichen hatte, erging auf Antrag der Stadt ein sogenannter Erzwingungshaftbefehl gegen sie. Die 70-Jährige verbrachte daraufhin Anfang März drei Tage im Gefängnis.



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