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24.10.2012
US-Gerichtsurteil
Striptease ist keine Kunst, sondern steuerpflichtig
Stripclubs müssen ihren Erlös versteuern (© Fotolia)
Demnach wirft der Fall "bedeutende verfassungsrechtliche Probleme" auf, da es vor dem Gesetz keinen Unterschied zwischen "hochintellektuellem und geistig anspruchslosem Tanz" gibt. Zur Begründung erklärte das Gericht, zahlreiche Unterhaltungseinrichtungen wie zum Beispiel Freizeitparks müssten Steuern zahlen.
Der Fall war von einem Nachtklub namens Nite Moves im New Yorker Vorort Albany eingebracht worden, der erwirken wollte, dass die Eintrittspreise zu seinem Etablissement steuerfrei sind. Der Anwalt von Nite Moves zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung.
Die New Yorker Steuerbehörde begrüßte das Urteil, denn es gebe eine Richtlinie für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft vor. Die Entscheidung der Richter fiel mit 4:3 Stimmen sehr knapp aus.
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