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24.10.2012

US-Gerichtsurteil

Striptease ist keine Kunst, sondern steuerpflichtig

Stripperin Striptease Sexy Politessen

Stripclubs müssen ihren Erlös versteuern (© Fotolia)

Striptease ist in den USA laut einem Gerichtsurteil keine Kunst und daher steuerpflichtig. Der erotische Tanz fördere die Kultur nicht in demselben Maße wie Ballett oder anderer künstlerische Aufführungen, entschied das oberste New Yorker Gericht am Dienstag.

Demnach wirft der Fall "bedeutende verfassungsrechtliche Probleme" auf, da es vor dem Gesetz keinen Unterschied zwischen "hochintellektuellem und geistig anspruchslosem Tanz" gibt. Zur Begründung erklärte das Gericht, zahlreiche Unterhaltungseinrichtungen wie zum Beispiel Freizeitparks müssten Steuern zahlen.

Der Fall war von einem Nachtklub namens Nite Moves im New Yorker Vorort Albany eingebracht worden, der erwirken wollte, dass die Eintrittspreise zu seinem Etablissement steuerfrei sind. Der Anwalt von Nite Moves zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung.

Die New Yorker Steuerbehörde begrüßte das Urteil, denn es gebe eine Richtlinie für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft vor. Die Entscheidung der Richter fiel mit 4:3 Stimmen sehr knapp aus.

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