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10.07.2012
Bursch (15) haftbar?
Nach Facebook-Party drohen hohe Geldstrafen
700 Gäste kamen (links) - und sie waren nur mit einem Polizeigroßaufgebot in Schach zu halten (© Leserreporterin Andrea Mayrhofer/APA Archivbild)
Geschehen war das alles nur, weil der Jugendliche im Internet ein Hakerl falsch angekreuzt und damit quasi die ganze Welt und nicht nur seine Freunde zur Facebook-Party eingeladen hatte - mehr dazu in Facebook-Party endete im Chaos. Die aktuelle Rechtslage in diesem Fall ist umstritten.
+++ Die zehn kuriosesten Facebookfälle Österreichs +++
Während in Deutschland bereits überlegt wird, Facebook-Partys, deren Gästezahl explodieren kann, gesetzlich verbieten zu lassen, ist das Thema in Österreich noch juristisches Neuland. Die St. Pöltner Rechtsanwältin Gabriela Richter rechnet aber damit, dass es nicht lange dauern wird, bis so ein Fall vor dem Gericht landet.
Bub wusste, dass Einladung ausarten könnte
Die Frage ist, ob derjenige, der auf Facebook einlädt, absichtlich öffentlich, also praktisch Millionen von Facebook-Nutzern eingeladen hat, anstatt die Einladung nur an ausgewählte Freunde zu schicken, sagte Gabriela Richter. „Aufgrund der bisherigen Historie weiß man gerade als 15-, 16-Jähriger, dass diese Facebook-Partys in einer Art Schneeballsystem in nicht beherrschbare Ausmaße auswachsen, und da trifft ihn meines Erachtens nach sehr wohl eine Schuld“, sagte Richter.
7.000 Euro Strafe drohen
In diesem Fall wollte der Bursch noch die Handbremse ziehen und sagte die Facebook-Party wieder ab. Doch das war zu spät, die Einladungsmaschinerie war schon in Gang gesetzt. Die Veranstaltung könnte deshalb, so Gabriele Richter, als öffentlich gelten und somit unter das niederösterreichische Veranstaltungsgesetz fallen. Das wiederum bedeutet: Bei Verstößen drohen 7.000 Euro Strafe. „Wenn der ursprüngliche Einlader das nicht mehr unter Kontrolle hat, und im gegenständlichen Fall hätte ich sowohl die absichtliche als auch unabsichtliche öffentliche Facebook-Einladung als öffentliche Veranstaltung qualifiziert, weil ja dann ein Dritter, ein Vierter, ein Fünfter irgendwelche Personen wieder mitnehmen kann, und damit hat es der Einlader ja nicht mehr in der Hand“, so Richter.
+++ 700 Feierwillige bei Facebook-Party in Klosterneuburg +++
Bursch könnte auch für Polizeieinsatz zahlen müssen
Auch für den Polizeieinsatz mit 80 Beamten und Diensthunden könnte der Bursch zur Verantwortung gezogen werden, sagte Richter, denn Kosten, die dem Land oder der Gemeinde dadurch entstehen, wenn diese sich der Polizei bedienen, sind hier vom Veranstalter zu tragen, so Richter, und sie riet dringend davon ab, Partys auf Facebook zu posten. Denn Schäden könnten ja nicht nur im eigenen Haus, sondern auch an Nachbarschaftsliegenschaften entstehen.
Entscheidung über Zahlung noch offen
Der Bursch war übrigens gar nicht vor Ort, sondern war rechtzeitig nach Wien abgereist. Ob er nun tatsächlich nach dem Veranstaltungsgesetz bestraft wird und für den Polizeieinsatz aufkommen muss, das wird noch von den Polizeijuristen der Sicherheitsdirektion und der Bezirksverwaltungsbehörde überprüft.
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