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14.08.2012
Gericht stellt klar
Vertragsänderung für Handy per SMS untersagt
Handyverträge dürfen nicht einfach durch eine SMS geändert werden, entschied das Gericht (© Fotolia.com)
Das Vorgehen des Mobilfunkunternehmens verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), so Paul Rusching von der AK-Konsumentenberatung in einer Aussendung am Dienstag unter Berufung auf die Entscheidung des Handelsgerichts Wien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. T-Mobile habe Anfang Juli 2011 an zahlreiche Kunden SMS versendet.
In diesen wurden die Kunden informiert, dass sie für die Option, unlimitiert zu Sonderrufnummern von Banken, Behörden und Firmen zu telefonieren, ab 1. August 2011 zwei Euro monatlich bezahlen. "Benötigen Sie diese Option nicht, antworten Sie mit NEIN bis 25.7.211", so T-Mobile in der SMS-Information. Für den Kunden, der auf das SMS nicht reagierte, bedeutete das, dass ab dann zur vertraglich vereinbarten Grundgebühr zwei Euro monatlich zusätzlich zu bezahlen waren.
Schweigen des Kunden als Zustimmung
Das Handelsgericht (HG) Wien habe nun klargestellt, dass das Unternehmen nicht einfach durch eine SMS einseitige Vertragsänderungen vornehmen könne. Das Versenden der SMS sei einer nicht bestellten Dienstleistung gleichzusetzen. Dabei werde das Schweigen des Kunden als Zustimmung gewertet.
Zudem liege auch eine grobe Benachteiligung der Kunden von T-Mobile vor, da ihr Schweigen eine Entgelterhöhung bewirkte, so Rusching. T-Mobile wollte sich inhaltlich nicht dazu äußern. Hinsichtlich des Urteils bereite man Rechtsmittel vor, so Unternehmenssprecherin Barbara Holzbauer.
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