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02.09.2012
Internet-Tauschbörse
"Pirate Bay"-Gründer in Kambodscha festgenommen
Die Gründer von "The Pirate Bay" Gottfrid Svartholm Warg (l) und Peter Sunde (r) vor dem Prozess 2009 (© SCANPIX SWEDEN)
Kambodscha und Schweden hätten kein Auslieferungsabkommen geschlossen, fügte der Sprecher hinzu. "Aber wir werden in unsere Gesetze schauen und sehen, wie wir den Fall handhaben können." Kambodscha erwarte, dass die schwedischen Behörden weitere Informationen und Dokumente zur Verfügung stellten. Die schwedische Botschaft in Phnom Penh war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
35 Mio Nutzer schwören auf "The Pirate Bay"
Die 2003 gegründete Plattform The Pirate Bay ist eine der größten Internet-Tauschbörsen weltweit und hat nach eigenen Angaben 35 Millionen Nutzer. Über ihre Seiten können Nutzer Musik- und Filmdateien sowie Computerspiele zum Herunterladen finden, die andere Nutzer zur Verfügung stellen. The Pirate Bay speichert die Dateien nicht selbst, sondern verweist nur auf die Computer anderer Nutzer.
+++ Haftstrafen für "Pirate Bay"-Betreiber +++
Vor Haftantritt geflohen
Warg war 2009 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden, erschien aber Anfang dieses Jahres nicht zum Haftantritt. Neben Warg waren auch die Pirate-Bay-Mitbegründer Peter Sunde und Fredrik Neij sowie wichtigste Finanzier der Plattform, Carl Lundström, zu jeweils einem Jahr Gefängnis und der Zahlung von umgerechnet 3,4 Millionen Euro verurteilt worden. Das Urteil galt als Etappensieg für die Musik-, Film- und Videospiele-Industrie im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Inhalten aus dem Internet.
Schon bei Berufungsverfahren verschwunden
Während die Haftstrafen von Lundström, Sunde und Neij jedoch im Dezember 2010 in einem Berufungsverfahren reduziert wurden, blieb Wargs Strafe unverändert, weil er nicht zum Gerichtstermin erschienen war. Anschließend wurde er international zur Fahndung ausgeschrieben. Neij hat inzwischen angekündigt, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzuschalten, weil der Oberste Gerichtshof Schwedens seine Klage nicht annimmt.
Die Anwälte der schwedischen Plattform argumentieren, die Pirate-Bay-Gründer für die illegalen Aktivitäten einiger Nutzer zu bestrafen, sei in etwa dasselbe, wie die Post für die Auslieferung von Paketen mit illegalem Inhalt zu belangen.
APA/red.
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