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03.01.2012

220 Euro

Strafe für Radlerin, weil sie Musik hörte!

Fahrradfahrerin Radlerin Polizei Strafe

So sieht der Heute-Karikaturist die skurrile Amtshandlung des Gesetzeshüters (© Jelio-Anton Stefanov)

In Kärnten ist alles ein bisschen anders, behaupten böse Zungen - ein Polizist machte diesem Vorurteil jetzt alle Ehre:

Eine Radfahrerin ist in Schiefling am Wörthersee unterwegs, hat ihren Walkman aufgesetzt. Plötzlich stoppt sie ein Beamter, verlangt wegen der Kopfhörer 25 Euro Strafe! Weil die Klagenfurterin nicht genug Geld dabei hat, schickt ihr die Bezirkshauptmannschaft später eine Strafe über 220 Euro. Grundlage: §58 der Straßenverkehrsordnung - der freilich in erster Linie fahruntauglichen Alkolenkern gilt.

"Der Polizist hatte dafür extra auf der BH angerufen", fand die Radlerin heraus. Doch selbst Polizeijuristen und Beamte zeigten sich verwundert - die Strafe wurde auf 55 Euro reduziert. "Statt zu zahlen, hätte ich dagegen komplett berufen sollen", ärgert sich jetzt die Frau. "Denn mein Walkman war nicht einmal eingeschaltet."

Jörg Michner

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