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23.01.2012
Angeklagter: "Missgeschick"
Vater soll Baby Bein gebrochen haben - 6 Monate bedingt
26-jähriger Angeklagter sprach von "Missgeschick" (© APA)
Der 26-Jährige sprach von einem Missgeschick: Das Baby sei ihm vom Arm gefallen, er habe es aber noch am linken Bein zu fassen bekommen. Dabei "könnte Lukas schwer verletzt worden sein". Das nicht rechtskräftige Urteil lautete auf sechs Monate bedingte Haft wegen "Quälens oder Vernachlässigens unmündiger Personen". Vom Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung wurde der Kindesvater freigesprochen.
Gutachten widerspricht Angeklagtem
Staatsanwalt Georg Kasinger untermauerte seine Anklage mit einem Gutachten der Gerichtsmedizin Salzburg. Demnach sei der Knochen durch eine stumpfe Gewalteinwirkung und durch massives Drehen des Oberschenkels gebrochen worden.
Der Angeklagte führte aus, dass seine Lebensgefährtin in der Waschküche im Keller war, als er in der Küche kochte. Lukas lag währenddessen im Wohnzimmer auf dem Teppich und fing "zu meckern" an.
"Ich nahm ihn auf den Arm, und weil gerade Musik im Fernsehen lief, fing ich mit ihm zu tanzen an. Ich legte den Oberkörper vor und zurück. Da stieß ich mit dem Rücken gegen die Kante des Holzkastens, auf dem der Fernseher stand. Ich spürte einen stechenden Schmerz, kam nach vorne und Lukas ist mir abhandengekommen."
Deutscher will "schlimmeres verhindert" haben
Sein Sohn sei "schräg nach unten gegangen" und habe schon mit seinem Kopf den Boden leicht berührt. Er habe ihn reflexartig an der Mitte des Beins gefasst und heraufgezogen. "Gott sei Dank, sonst wäre noch mehr passiert. Ich liebe meinen Sohn über alles", betonte der Vater. Eine absichtliche Körperverletzung schloss er "komplett aus".
Er und seine Lebensgefährtin hätten sich an jenem Abend gewundert, warum das Baby so lange geschrien habe, schilderte der Angeklagte. "Um 23.00 Uhr bemerkten wir eine leichte Schwellung am Oberschenkel. "Wir wussten aber nicht, dass das Bein gebrochen war."
Am darauffolgenden Morgen fuhren er und seine Freundin mit Lukas zum Arzt. Der Verteidiger sagte, es habe sich um einen Unfall gehandelt und plädierte auf einen Freispruch vom Vorwurf des "Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen".
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