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24.02.2012
Homo-Verpartnerung
Richter prüfen Standesamts-Verbot
Die Richter beschäftigen sich im März intensiv mit der Verpartnerung von Homosexuellen (© Andreas Keudel - Fotolia.de)
Im 2009 beschlossenen Eingetragenen Partnerschafts-Gesetz (EGP) festgeschrieben, dass die Verpartnerung vor den Personenstandsbehörden zu erfolgen hat. In den Statutarstädten sind das zwar die Standesämter, in allen anderen Städten und Gemeinden aber die Bezirkshauptmannschaften.
Zeremonie untersagt
Außerdem wurde den Gleichgeschlechtlichen die bei Eheschließungen übliche Zeremonie untersagt. Auch dies wurde beim VfGH bekämpft, der Antrag ist aber noch nicht beratungsreif. Entscheiden müssen die Verfassungsrichter außerdem, ob das Verbot der künstlichen Befruchtung verfassungswidrig ist. Diese Meinung vertrat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Antrag an den VfGH - unter Berufung auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Auch er steht noch nicht auf der Tagesordnung der März-Session.
Eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare haben die Verfassungsrichter bereits aufgehoben - nämlich das Verbot, einen Doppelnamen mit Bindestrich zu bilden. Bei den Verfassungsrichtern abgeblitzt ist hingegen ein heterosexuelles Paar, das sich dagegen beschwert hatte, dass die Eingetragene Partnerschaft nur gleichgeschlechtlichen Paaren offensteht.
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