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06.03.2012
43 Bäuerinnen verletzt
Buslenkerin kam mit bedingter Haft davon
(© Archiv)
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Verkettung von Umständen
Staatsanwalt Karl Wurzer warf der Frau die unsachgemäße Bedienung der Bremsen vor: Sie sei zu schnell gefahren, habe die Fußbremse so oft bedient, dass diese überhitzte, habe nicht bemerkt, dass die Retarderbremse sukzessive in ihrer Wirkung nachließ und es unterlassen, die Motorstaubremse bzw. die Getriebebremse einzustellen. Die Verkettung dieser Umstände habe den Unfall verursacht, der laut Sachverständigen aber vermeidbar gewesen wäre.
Die Frau hatte sich hingegen nicht schuldig bekannt. Die Bremsen, sowohl die Fußbremse als auch die Retarderbremse beim Lenkrad, hätten zunächst tadellos funktioniert und seien dann plötzlich ausgefallen: "Ich bin reingestiegen und hab geglaubt, ich bin in einem Film, da war kein Widerstand", beteuerte die 39-Jährige mehrfach. "Ein momentaner Ausfall ist praktisch nicht möglich", entgegnete allerdings einer der Gutachter.
Keine Einsicht
Auch Einzelrichter Helmut Weichhart stellte bei der Urteilsbegründung fest, dass die Aussage der Angeklagten "technisch nicht nachvollziehbar" sei. Zudem habe sie "bis zum Schluss keine Einsicht gezeigt, Sie würden jederzeit wieder so den Berg hinunterfahren", meinte er. Es sei zwar nicht die Schuld der Lenkerin gewesen, dass in der Retarderbremse zu wenig Öl war, das Nachlassen der Wirkung hätte ein "durchschnittlich sorgfältiger Buslenker" aber bemerken und dementsprechend handeln müssen.
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