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10.04.2012
Verletzung der Fürsorgepflicht
Cains Mutter: "Habe mich zu wenig gekümmert"
Die Mutter ist laut Anklage durch ihre Untätigkeit mitverantwortlich an der Tragödie. (© APA)
Die Frau soll die Misshandlungen des dreijährigen Cain und seines zwei Jahre älteren Bruders durch ihren Lebensgefährten zumindest teilweise mitbekommen haben, unternahm jedoch nichts, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Seine Mandantin werde vor Gericht geständig sein, kündigte Bertsch an. Sie habe jedoch an chronischer Überlastung gelitten und habe sich in einem depressiven Erschöpfungszustand befunden, so der Anwalt mit Verweis auf ein entsprechendes psychologisches Gutachten.
Sie habe am Todestag Cains auch gesehen, dass es ihrem Kind nicht gut gehe und dass es beim Gehen und beim Sitzen Schmerzen hatte. An innere Verletzungen habe sie aber nicht gedacht, betonte der Verteidiger.
Bertsch verzichtete laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg auf einen Einspruch gegen die Anklage wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger und hat das dem Gericht bereits mitgeteilt. Damit ist die Anklage rechtskräftig. Der Strafrahmen für die angeklagte Straftat liegt zwischen einem und zehn Jahren Haft.
Der heute 27-jährige Freund der Mutter soll den dreijährigen Cain Anfang Jänner 2011 in der Bregenzer Wohnung der Familie zu Tode geprügelt haben. Der Mann wurde am 30. März 2012 am Landesgericht Feldkirch vorerst nicht rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.
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