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25.04.2012
Testamentfälschung
Prozesse enden mit Haftstrafen
Symbolbild (© Fotolia)
Ein 40-jähriger Angehöriger erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, davon sechs Monate unbedingt. Eine 47-jährige Angehörige wurde zu sechs Monaten bedingt und eine Schwägerin eines 49-jährigen Angehörigen von Jürgen H. zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Die drei Angeklagten hatten ein volles Geständnis abgelegt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt Manfred Bolter hat sich bei allen drei Urteilen Bedenkzeit erbeten, ebenso Verteidiger Nicolas Stieger, der die Schwägerin vertritt. Der 40-jährige Angehörige und auch die 47-jährige Angehörige haben die Urteile angenommen.
Die Urteile
Das Gericht verurteilte den 40-Jährigen wegen teils versuchten, teils vollendeten Missbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter und wegen gewerbsmäßig schweren Betruges als Beteiligter (Strafrahmen ein bis zehn Jahre). Die 47-Jährige erhielt den Schuldspruch wegen Missbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligte (Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre) und die Schwägerin wegen versuchten schweren Betruges (Strafrahmen ein bis zehn Jahre).
Bei der Schwägerin teilte das Gericht allerdings nicht die rechtliche Qualifikation von Staatsanwalt Bolter, der die Beschuldigte wegen teils versuchten, teils vollendeten Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt hatte. Sie habe nicht gewusst, dass Jürgen H. bei Gericht beschäftigt war, deshalb habe das Gericht keinen Missbrauch der Amtsgewalt angenommen, erläuterte Posch.
Frauen als Scheinerben
Die beiden Frauen haben sich in jeweils einem Fälschungs-Fall als Scheinerbinnen zur Verfügung gestellt. Dem 40-jährige Verwandten wiederum wurden sechs Fakten angelastet. Als mildernd wertete die reumütigen Geständnisse, den Willen zur Schadenswiedergutmachung und die lange Verfahrensdauer. Bezüglich der Frauen gewährte das Gericht keine außerordentliche Strafmilderung.
"Bei Erbschaftsangelegenheiten wird soviel getrickst und Schindluder getrieben. Man muss der Öffentlichkeit zeigen, dass das nicht in Ordnung ist", betonte der vorsitzende Richter. Im Fall des 40-jährigen Angehörigen habe man nicht gänzlich eine bedingte Strafe aussprechen können. Das Betrugsfaktum sei dreifach qualifiziert, es seien falsche Urkunden verwendet worden und der Angeklagte habe die Hilflosigkeit von Menschen ausgenutzt, hieß es.
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