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26.06.2012
Hundeführschein für Erstbesitzer
Steirer brauchen künftig Schein in "Hundekunde"
Hundehalter müssen verpflichtende Kurse besuchen (© Fotolia)
Der für neue Hundehalter verpflichtende "Hundekundenachweis" ist in entsprechenden Kursen zu erwerben, die einmal vierteljährlich in jedem steirischen Bezirk angeboten werden. Abgehalten werden die Kurse über die steirischen Amtstierärzte; sie umfassen eine Ausbildung im Ausmaß von rund sechs Stunden, für die 40 Euro verrechnet werden. Dabei werden u.a. Grundlagen der Hundeführung und -haltung, Fragen der Haftung, des Tierschutzes und der richtigen Rassenauswahl vermittelt.
Neu: 60 Euro Hundesteuer
Neu ist auch die Vereinheitlichung der Hundesteuer, die ja an die Gemeinde entrichtet wird und bisher unterschiedlich hoch bemessen wurde. Die Steuer beläuft sich ab sofort auf 60 Euro pro Hund pro Jahr. Billiger wird es, wenn der Hundehalter zusätzlich freiwillige Kurse belegt. Umgekehrt zahlt ein Hundehalter, der ohne "Führschein" unterwegs ist, das Doppelte. Als weitere Sanktionen drohen in der Folge Geldstrafen bis hin zur Abnahme des Hundes.
50 Prozent steuerliche Ermäßigung gibt es bei genau definierten Wachhunden, überhaupt ausgenommen von "Hundekundenachweis" und Hundesteuer sind Diensthunde öffentlicher Wachen und des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals sowie Blindenhunde und speziell ausgebildete Hunde zum Schutz hilfloser Personen, Hunde in konzessionierten Bewachungsunternehmen sowie Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen.
Tierheime kosten 2 Mio. Euro
Wie es in einer Aussendung seitens der Architekten der Neuregelung, Landesrat Johann Seitinger (V) und Klubobmann Walter Kröpfl (S) hieß, hätten mehrere Problembereiche zu der Initiative geführt, darunter die nicht seltene Abschiebung von verschenkten Hunden in Tierheime und die damit verbundenen Kosten von rund zwei Millionen Euro für die öffentliche Hand.
"Ein Tier zu haben bedeutet Verantwortung für ein Lebewesen zu übernehmen. Tiere haben besondere Eigenschaften, mit denen man richtig umgehen muss, sie haben Anspruch auf artgerechte Haltung, weshalb eine entsprechende Bewusstseinsbildung und Information wichtig ist," meinte Landesrat Seitinger.
Auch die anderen Parteien dürften bei der Neuregelung, konkret der Novellierung des steirischen Hundeabgabegesetzes und des Landessicherheitsgesetzes, mitgehen."Wir werden dem neuen Gesetz zustimmen, bedauern aber, dass keine Möglichkeit gefunden wurde, damit gleichzeitig die Finanzierung der steirischen Tierheime abzusichern", erklärte der Grüne Abgeordnete Lambert Schönleitner.
Das neue Gesetz soll noch heuer in Kraft treten.
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