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11.07.2012
Stilles Betteln erlaubt
Aggressives Betteln darf verboten werden
In Wien wurde das Bettelverbot im März 2010 beschlossen (© APA)
Nicht verfassungskonform sind allerdings Bettelverbote ohne eine derartige Ausnahme, teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch mit. Aufgehoben wurde damit das Verbot in Salzburg, nicht jedoch in Oberösterreich und Kärnten. Grundsätzlich sind die Bundesländer zuständig, Bettelverbote zu erlassen, hielt der VfGH fest.
"Stilles" Betteln, etwa mit einem Hut, zu untersagen und mit eine Verwaltungsstrafe zu belegen ist verfassungswidrig, da es unsachlich ist und dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäußerung) widerspricht, erklärte Holzinger.
Wörtlich hielt der VfGH zu den aktuellen Entscheidungen fest: "Öffentlichen Orten (...) ist die Begegnung mit anderen Menschen immanent. Eine Störung der öffentlichen Ordnung kann (...) von der bloßen Anwesenheit einzelner Menschen an öffentlichen Orten, die um finanzielle Unterstützung werben ohne qualifizierte, etwa aufdringliche oder aggressive Verhaltensweisen an den Tag zu legen, nicht ausgehen."
Offen sind noch Entscheidungen zu den Bettelverboten in Wien und der Steiermark. Diese wurden für Herbst angekündigt.
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