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16.07.2012
Nacktbilder veröffentlicht
Kinderpornografie: Schüler (14) verurteilt
Symbolbild: Der Bursch wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt (© dpa/Symbolbild)
Der Angeklagte und seine Eltern nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Spruch ist damit nicht rechtskräftig. Das Verfahren vor dem Schöffensenat fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Anklage warf dem Schüler vor, im April die jüngere Mitschülerin dazu verleitet zu haben, pornografische Bilder von sich selbst anzufertigen und diese an ihn weiterzuleiten.
Opfer konnte wegen Schocks Elternhaus nicht mehr verlassen
Via Internet und Smartphone machten die Fotos dann die Runde. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 14 Jahre und drei Wochen alt und damit seit drei Wochen strafmündig. Medien hatten im April berichtet, dass das Mädchen ursprünglich nur einer Freundin helfen wollte, die gemobbt wurde, nachdem sie Nacktbilder von sich selbst veröffentlicht hatte.
Auf Drängen des 14-Jährigen waren zunächst Nacktbilder der Zwölfjahrigen und dann weitere, pornografische Fotos entstanden. In die Verbreitung der Bilder waren noch andere Jugendliche verwickelt. Nachdem die Bilder an der Schule die Runde machten, stand das Mädchen so unter Schock, dass es das Elternhaus nicht mehr verlassen wollte.
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