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25.07.2012
Opfer betrunken und schlief
Oralverkehr mit Rekrut: Ex-Offizier verurteilt
(© APA/Archivbild)
Der Vertragsbedienstete soll in der Nacht von auf den 24. August 2011 in der Salzburger Schwarzenbergkaserne einem damals 20-jährigen, schlafenden und schwer alkoholisierten Rekruten sexuell missbraucht haben. Vorangegangen war dem Vorfall ein ziemliches Saufgelage im Aufenthaltsraum einer Kfz-Werkstatt am Kasernengelände. Der Rekrut war zunächst noch mit Kameraden, dann alleine mit dem Angeklagten zusammen gesessen.
Bier, Jägermeister und Zirbenschnaps floss in Strömen. Gegen Mitternacht machte sich der Grundwehrdiener auf den Heimweg, durch die "Luftwatschen" (verstärkte Alkoholwirkung, nachdem man an die frische Luft geht, Anm.) beim Verlassen des Gebäudes stürzte er. Weil er über Schwindel und Atemnot klagte, bot ihm der Unteroffizier an, ihn aufs Krankenrevier zu bringen.
"Er zog ihn aus und streichelte ihn an Oberschenkel und Bauch"
Allerdings fuhr er den schwer alkoholisierten Burschen mit seinem Wagen in seine private Unterkunft in der Kaserne und legte den Soldaten auf sein Bett. "Dann zog er ihn aus und streichelte ihn an Oberschenkel und Bauch", betonte Staatsanwältin Barbara Feichtinger in ihrem Eröffnungsplädoyer. Dann habe er sich zum Oralverkehr entschlossen. Dabei wurde der Rekrut wach. Er stieß den Vizeleutnant weg und verließ dessen Quartier.
Der 52-Jährige soll ihn noch angefleht haben, nichts zu sagen, der Bursche meldete den Vorfall am nächsten Tag aber seinen Vorgesetzten. Der Unteroffizier wurde daraufhin fristlos entlassen. Der Mann war bisher unbescholten, wurde aber in der Vergangenheit vom Bundesheer bereits dreimal wegen Übergriffen auf Rekruten verwarnt. Zu einer Anklage ist es hier aber nie gekommen.
Angeklagter seit dem Vorfall "völlig fertig"
Der Angeklagte zeigte sich im Prozess geständig und sprach von Depression und Alkoholproblemen: "Mein Mandant ist völlig fertig", betonte Verteidiger Bernhard Heim. "Er hat seit dem Vorfall über 40 Kilo abgenommen, einen Alkoholentzug gemacht und befinden sich noch immer in psychologischer Behandlung."
Der Kärntner selbst konnte den Vorfall am Mittwoch nicht erklären. "Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe. Ich habe sechs, sieben Bier und einige Schnaps getrunken und kann mich nicht mehr an alles erinnern." Ihm tue der Vorfall leid, er macht sich schwere Vorwürfe sich selbst gegenüber. Der Richter verband sein Urteil - der Strafrahmen hätte bis zu fünf Jahre betragen - an die Zusicherung, eine psychotherapeutische Gesprächstherapie und eine Alkoholnachsorge-Theapie zu machen.
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