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31.07.2012
Strenge Regelung
Bizarrer Streit um Souvenirverkauf am Königssee
Der Tourismus und er Handel wird gleichermaßen zu Grabe getragen. (© Kilian Pfeiffer)
Dort, wo die Ausflugsschiffe ab- und anlegen, dürfen laut Ladenschlussgesetz an Sonn- und Feiertagen nur noch alkoholfreie Getränke, Bademoden und -artikel sowie Souvenirs verkauft werden. Das bedeutet: Unter der Woche dürften weiterhin Landhausdirndl und Trainingsanzug feilgeboten werden, am Wochenende nicht.
Protest
Als Protest gegen die Verordnung hat Franz Schoen vom Königsseer Sport-Ladl seit vergangenem Sonntag einen Sarg vor dem Geschäft stehen und eine Unterschriftenliste aufgelegt, in die sich schon 1.400 Personen eingetragen hätten. "Durch die Anordnung des Landratsamtes bleibe ich jetzt auf der Ware sitzen." Die Sonn- und Feiertage seien jedoch punkto Umsatz entscheidend.
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