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10.08.2012

Führerschein weg, Geldstrafe

Deutscher Raser mit 212 km/h geblitzt

Polizei Radarmessung Organstrafverfügung Strafzettel Verkehrskontrolle Polizeikontrolle

Ein deutscher Autofahrer bekommt Post aus Österreich. (© APA/Symbolbild)

Mit 212 Stundenkilometern ist ein deutscher Pkw am Donnerstag über die B58 im Südburgenland gerast. Im Gemeindegebiet von Minihof-Liebau (Bezirk Jennersdorf) geriet er in eine Laser-Geschwindigkeitsmessung. Der Lenker wurde angezeigt - ihn erwarten eine empfindliche Geldstrafe und ein sechsmonatiges Fahrverbot in Österreich.

Um 14.52 Uhr nahm eine Polizeistreife den Pkw ins Laser-Visier. Der Fahrer hatte das Tempolimit von 100 km/h um 112 Stundenkilometer überschritten. Bei der Strafbemessung spielen viele Faktoren eine Rolle - etwa Tages- und Sichtverhältnisse, der Straßenzustand, eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sowie etwaige einschlägige Vorstrafen.

Beim ersten derartigen Verstoß müsse ein Lenker, wenn nichts anderes vorliege, mit einer Strafe von 1.400 bis 1.500 Euro rechnen, lautete die Auskunft der Behörde. Der Strafrahmen reiche bis 2.100 Euro. Dazu kommt der Entzug des Führerscheins für sechs Monate.

+++Belgischer Raser neunmal geblitzt+++
+++Auch Diplomaten sind Raser+++

Strafe auch in Deutschland kassiert
Dass der Pkw in Deutschland zugelassen ist, schützt den Lenker nicht vor der Geldstrafe. Die wird auch in Deutschland eingehoben. Zusätzlich wird über den Betroffenen in Österreich ein Fahrverbot verhängt: "Was dann die deutschen Kollegen mit seiner Lenkerberechtigung machen, ist Sache der dortigen Behörden."

Ob strengere Strafen für derart gravierende Verstöße denkbar seien? "Man könnte das sicherlich in Erwägung ziehen. Allerdings sollte man nicht über das Ziel schießen", hieß es aus dem Büro von Landesrätin Michaela Resetar (V). Im ersten Halbjahr wurden allein im Burgenland 85.000 Geschwindigkeitsübertretungen geahndet. Dies zeige, dass man es schaffe, durch verstärkte Kontrollen die Raser herauszufiltern. Überhöhte Geschwindigkeit sei jedoch nach wie vor Unfallursache Nummer Eins.

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