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27.08.2012
Antrag noch nicht angelangt
Vorerst keine Fußfessel für Mädchen-Vergewaltiger
Die Aufregung um den Fall Heribert B. ist groß (© Archiv)
Ursprünglich war vorgesehen, dass der ehemalige Hundetrainer ab Dienstag in den elektronisch überwachten Hausarrest muss. Der Salzburger hatte wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten. Das Oberlandesgericht Linz entschied kürzlich, dass der 51-Jährige den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronischen Hausarrest verbringen darf.
Justizministerin meldete sich zu Wort
Nach einem medialen Aufschrei und der Bitte des Opfers, der Täter solle den unbedingten Strafteil im Gefängnis absitzen, kündigte die Justizministerin in der Vorwoche an, den Anlassfall vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) prüfen zu lassen. Sie werde die Entscheidung der Vollzugskammer im kritisierten Fall des ehemaligen Hundeausbildners, der statt Haft eine Fußfessel bekommt, beim VwGH anfechten. Dieser müsse den Fall nochmals prüfen, sagte die Ressortchefin vergangenen Donnerstag in der "ZiB 2" des ORF.
Das Opfer hatte auch an das Justizministerium appelliert, dass der Vollzug bei ihrem Vergewaltiger bis zur Entscheidung des VwGH (über Haft oder Fußfessel, Anm.) ausgesetzt wird. Ansonsten könne es passieren, dass der Mann inzwischen die sechs Monate mit der Fußfessel "absitzt", bevor eine Entscheidung gefallen ist, ob er nun die Fessel tragen darf oder in Haft kommt. "Da führt sich die Entscheidung ad absurdum", hatte die mittlerweile 22-Jährige betont. In der Wohngegend wurden bereits Flugblätter verteilt (Vergewaltiger fühlt sich bedroht), die auf den Vergewaltiger hinweisen.
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