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26.09.2012
30-Jähriger gesteht
4 Monate Haft für Stalker von ÖSV-Star Riegler
So kennt man Claudia Riegler: Auf einem Foto des ÖSV (l) und 2009 am Kreischberg (© APA)
Vor fünf Jahren war der Beschuldigte - er wohnte zuletzt in Dublin - zu Besuch bei den Eltern der ÖSV-Läuferin im Pongau. "Von diesem Zeitpunkt an habe ich eine Kontaktaufnahme abgelehnt", sagte die Snowboarderin bei dem Prozess am Salzburger Landesgericht zu Einzelrichter Philipp Grosser. Über Skype erklärte sie dem Stalker, dass sie nichts von ihm wissen wolle. Der Vater von zwei Kindern gab aber nicht auf und versuchte einen Kontakt zu der Frau über deren Mutter mit SMS, E-Mails und Briefen aufzubauen.
In diesem Jahr kam der Sozialhilfebezieher gleich zweimal in den Salzburger Pongau. Rieglers Familie machte ihm wiederholt klar, dass sie nicht in ihn verliebt sei und jeden Kontakt ablehne. Im Jänner tauchte er vor dem Haus der Familie auf. Vater und Bruder der Snowboarderin fuhren ihn zum Bahnhof, damit er heimfährt. Einen Tag darauf stand er aber wieder vor der Türe. Diesmal verfrachtete ihn die Polizei zum Bahnhof. "Schon ein Jahr vorher sagte ich ihm, 'sie ist verheiratet, sie will nicht, du brauchst nicht kommen'", schilderte die Mutter.
Riegler auf Nerven fertig
Der 30-Jährige drang sogar in jenes alte, leer stehende Forsthaus ein, in dem das Opfer früher einmal gewohnt hatte, und übernachtete dort. Die ganze Familie sei sehr nervös und belastet gewesen, vor allem seine Tochter, erklärte der Vater. Die Sportlerin bekam psychische Beschwerden und musste den Arzt aufsuchen. "Immer wenn ich wusste, er ist in der Gegend, habe ich Alpträume gehabt und schlecht geschlafen", sagte sie.
Mit Kristall-Pokal Autos demoliert
Anfang September, als der Angeklagte abermals im Pongau war, schlug er mit einem Kristall-Pokal und einer Axt sechs Scheiben von zwei Taxis ein. Verursachter Schaden: 5200 Euro. Warum er das gemacht hat? Die skurrile Antwort des Angeklagten: Weil seine körperlichen Leiden in Irland nicht behandelt worden seien, habe er auf eine Festnahme in Salzburg und eine Behandlung im Gefängnis gehofft. Und außerdem habe er sich ein Zusammensein mit der Sportlerin erhofft.
Nur 100 Euro für Opfer
Der Richter sprach dem Opfer ein Teilschmerzensgeld von 100 Euro zu. Zudem erteilte er dem bereits rechtskräftig Verurteilten die Weisung, jegliche Kontaktaufnahme zu der Snowboarderin und ihrer Familie zu unterlassen. Der Angeklagte wurde auch wegen schwerer Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Er muss die Kosten von 5200 Euro dem Taxiunternehmen ersetzen.
APA/red.
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