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03.10.2012
Vor Menschengerichtshof
Lesben-Paar streitet um Adoption eines 17-Jährigen
(© Fotolia)
Der Fall sorgt für Aufregung in Strassburg und wird von der Großen Kammer behandelt, wo nur die wichtigsten Fälle abgehalten weden. Die beiden lesbischen Frauen (beide 44 Jahre alt) klagen gegen die Weigerung der österreichischen Gerichte, der Adoption des Burschen durch die Partnerin der Mutter zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung der leiblichen Mutter zu dem Kind aufgehoben würde.
Der im Jahr 1995 geborene Bursch ist der Sohn von einer der Frauen, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für ihn. Das Kind stammt aus einer unehelichen Beziehung. Die beiden Frauen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und den Burschen gemeinsam aufziehen, berufen sich auf das in der europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Definition von "Eltern" antiquiert?
Ein österreichisches Landesgericht hatte im Februar 2006 den Antrag der Frauen auf Adoption abgelehnt. Die Richter argumentierten damals, dass das österreichische Recht keine genaue Definition von "Eltern" enthält. Sie argumentierten aber, dass unter Eltern deutlich zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts fallen würden. Solange ein Kind, wie im vorliegenden Fall, beide Elternteile habe, gebe es auch keinen Bedarf, einen von beiden durch Adoptiveltern zu ersetzen, so die Richter. Und: Der Bub würde ja ohnehin regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater halten.
Im September 2006 wies der Oberste Gerichtshof eine Berufung des lesbischen Paares ab. Ob der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in diesem Fall (19010/07) noch heuer ein Urteil spricht, ist nicht sicher.
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