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12.10.2012
Bedingte Haftstrafe
Arzt nach Tod von Kind zu 6 Monaten verurteilt
Das Gericht stellte die Schuld des Mediziners fest (© Robert Parigger/APA)
Die starke Verschlechterung des Gesundheitszustandes hätte dem angeklagten Mediziner auffallen müssen, begründete Richter Krenn: "Wenngleich die entsprechende Behandlung eingeleitet worden wäre, hätte der Bub noch gerettet werden können oder zumindest ein längeres Leben gehabt."
Der Mediziner bekannte sich für nicht schuldig. Er habe mit den Eltern einen "ganz normalen Behandlungsvertrag abgeschlossen", beteuerte er. Im ersten Prozess Mitte September des vergangenen Jahres war der Mann zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof (OGH) nach einer Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung aufgehoben.
Ärzten nicht vertraut
Die Eltern des verstorbenen Buben hätten sich an den Beschuldigten gewandt, weil sie den Ärzten in der Innsbrucker Kinderklinik nicht vertrauten. "Wir haben Angst gehabt und hatten das Gefühl, dass uns etwas verschwiegen wird", berichtete die Mutter. Die Ärzte der Kinderklinik seien der Auffassung gewesen, dass der Bub lediglich mithilfe einer Knochenmarktransplantation geheilt werden hätte können. Dies hätten die Eltern strikt abgelehnt. "Wir wollten neben der Schulmedizin noch einen anderen Weg gehen", sagte die Mutter vor Gericht. Der angeklagte Mediziner habe den Buben schließlich mit homöopathischen Mitteln behandelt. Er habe sich den Eltern gegenüber verpflichtet gefühlt und ihrem Wunsch, den Buben zu Hause zu betreuen, Folge geleistet, erklärte Verteidiger Christian Hübner.
Der Zweijährige litt an einem schweren, angeborenen Immundefekt. Die Eltern, die das Kleinkind bis zu seinem Tod am 6. März 2009 auf eigenen Wunsch zu Hause versorgten, waren in einem ersten Prozess zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Der OGH hatte das Urteil, eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe, auf sechs Monate reduziert. Diese Urteile waren somit rechtskräftig.
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