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09.09.2010
Ausgespielt: EU-Gerichtshof kippt Glücksspielmonopol
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das österreichische Glücksspielmonopol gekippt. Die Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, "verstoßen gegen das Unionsrecht". Konkret heißt es, dass die "Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria nicht im Einklang" mit EU-Recht stehe.
Diskriminiert Unternehmen aus EU-Ländern
Der Gerichtshof erklärt, dass die Verpflichtung der Inhaber von Spielbankkonzessionen, ihren Sitz im Inland zu haben, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstelle. Diese Verpflichtung "diskriminiert nämlich Gesellschaften, die ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben, und hindert diese daran, über eine Agentur, Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung Spielbanken in Österreich zu betreiben".
Gegen die österreichische Regelung hatte der deutsche Staatsbürger Ernst Engelmann geklagt, der zwei Spielbanken in Österreich betrieben hatte, ohne sich vorher bei den heimischen Behörden um eine Konzession beworben zu haben. Im Ersturteil wurde er verurteilt, unerlaubt Glücksspiele veranstaltet zu haben und erhielt eine Geldstrafe von 2000 Euro. In der Berufung hat das Landesgericht Linz den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht.
Alle Konzessionen in einer Hand
Das österreichische Finanzministerium kann insgesamt zwölf Konzessionen für den Betrieb von Glücksspielen und Spielbanken erteilen, heißt es in dem EuGH-Urteil. Die Konzessionen wurden aber ohne vorherige öffentliche Ausschreibung erteilt und erneuert, kritisierte der EuGH in seinem Urteil.
Wie die Vergabe der 2012 bzw. 2015 auslaufenden Spielbank- und Lotterielizenzen, die derzeit alle in Händen der Casinos Austria bzw. der Lotterien sind, in Hinkunft erfolgt, ist immer noch nicht ganz klar. Im Gesetz heißt es jetzt, dass die Konzessionserteilung "nach vorheriger öffentlicher und transparenter Interessentensuche durch den Bundesminister für Finanzen" erfolgt, wobei sich auch Interessenten bewerben dürfen, die ihren Sitz im EU-Ausland haben.
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