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01.03.2012

Drei Überfälle

10 Jahre Haft für Serien-Bankräuber

Gericht

Die zwei Angeklagten wurde jeweils zu 10 Jahren Haft verurteilt - nicht rechtskräftig (© Daniel Schaler)

Zu jeweils zehn Jahren Haft sind zwei Bosnier am Donnerstag im Landesgericht Wiener Neustadt wegen der Mithilfe bei drei bewaffneten Banküberfällen verurteilt worden. Es war bereits der vierte Prozesstag in der Causa, nach einem Richterwechsel zu Jahresbeginn mussten Teile des Verfahrens wiederholt werden.

Der Haupttäter, ein 1951 geborener Bosnier, war im November 2011 zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, ein erst 15-jähriger Mittäter im Jänner zu 20 Monaten, davon zehn bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Dem Haupttäter, der bereits wegen einschlägiger Delikte im Gefängnis saß und der erst 2010 bedingt entlassen wurde, sind drei Überfälle im Jahr 2011 zur Last gelegt worden.

Er soll bewaffnet Banken in Möllersdorf und Pfaffstätten überfallen haben, ein Raub in Gainfarn (Bezirk Baden) scheiterte. Die anderen drei Angeklagten, zwei Bosnier und der jugendliche Tunesier, sollen ihm dabei teilweise geholfen haben, indem sie Tatorte ausforschten und den Fluchtwagen lenkten. In der Verhandlung kam noch einmal der bereits verurteilte Hauptangeklagte - diesmal als Zeuge - zu Wort.

Aussage plötzlich geändert
In seiner fast zweistündigen Befragung traten zahlreiche Widersprüche zu seinen bisherigen Aussagen zutage. So schwächte er die Beteiligung der beiden am Donnerstag vor Gericht stehenden Beschuldigten immer weiter ab und behauptete auf einmal sogar, einer davon wäre gar nicht dabei gewesen. In seiner ersten Einvernahme bei der Polizei rund eine Stunde nach der Festnahme hatte er jedoch anderes zu Protokoll gegeben.

Dieser ersten Aussage traute Richterin Andrea Rosensteiner offensichtlich mehr als dem, "was er heute zum Besten gegeben hat": Die Angaben des Hauptbeschuldigten so kurz nach der Festnahme seien viel zu detailreich gewesen, um sie sich in dieser kurzen Zeit ausdenken zu können, meinte sie. Die 10 Jahre Haft seien mit der nicht geständigen Verantwortung und der bei einem der beiden Männer massiven Vorstrafen zu begründen, so die Richterin.

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