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01.08.2012
Geld- und bedingte Haftstrafe
Sexueller Missbrauch: 50-Jähriger verurteilt
Im Landesgericht Korneuburg musste sich ein 50-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs verantworten. (© APA)
Entgegen seiner ersten - geständigen - Aussage unmittelbar nach der Anzeige der Frau gab der Beschuldigte heute einerseits an, das Ganze wäre freiwillig passiert, andererseits wollte er die junge Frau zwar gestreichelt und berührt, nicht aber den Geschlechtsakt vollzogen haben - was jedoch durch eine DNA-Untersuchung bewiesen wurde. Verteidiger Walter Schuhmeister sprach von einer "b'soffenen G'Schicht".
Die Frau habe sich relativ bewusst einem Risiko ausgesetzt, auf engstem Raum - einer schmalen Couch - dort zu nächtigen. Es sei nachvollziehbar, dass sein Mandant ihr Anschmiegen als Einladung empfunden habe. Die Wehrlosigkeit der 27-Jährigen zweifelte der Anwalt mit Hinweis auf deren "minutiöse" Schilderung des Vorgefallenen an.
"Spitz wie Nachbars Lumpi"
Die Betroffene, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt wurde, hatte laut Staatsanwältin Gudrun Bischof am Nachmittag nach dem Geschehen an einem Jänner-Morgen noch 0,8 Promille, war also mittelschwer alkoholisiert gewesen. Die Aussage der auch heute noch angegriffen wirkenden Frau sei glaubwürdig: Sie habe ihm keine Avancen gemacht und auch klar gesagt, dass sie das nicht wollte, und sei aus der Wohnung geflüchtet.
Der Angeklagte sei "sicher kein Triebtäter, kein Schwerverbrecher", meinte die Staatsanwältin, aber er habe ihren Zustand ausgenützt, weil er - wie er selbst zur Polizei gesagt hatte - "spitz wie Nachbars Lumpi" war.
Der Beschuldigte hatte die Frau, die er als Stieftochter eines Bekannten seit ihrer Kindheit kannte, bei einer Lokaltour getroffen, mit ihr geplaudert und getrunken. Als er gegen 4.00 Uhr heimkam, hörte er bei seinem Wohnungsnachbarn noch Musik und läutete an. Dort befanden sich ein weiterer Bekannter, der allerdings einschlief, und die junge Frau.
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