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29.04.2010
Erschossener Pensionst: Ermittlungen gegen Polizist
Nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen Pensionisten in Laakirchen hat die Staatsanwalt nun Ermittlungen gegen den Beamten aufgenommen. Der Tatvorwurf lautet aber nicht auf Mord, wie zunächst behauptet wurde. Das stellte Staatsanwalt Christian Hubmer heute klar. Das Opfer hatte zwei Polizisten mit einer Waffen-Attrappe bedroht.
Er ignorierte alle Aufforderungen, die Waffe niederzulegen und reagierte auch nicht auf einen Warnschuss. Einer der Polizisten sah sein Leben massiv gefährdet und feuerte einen Schuss in die Brust des Mannes ab, nachdem dieser auf einen Warnschuss nicht reagiert hatte.
Für die Ermittler der Staatsanwaltschaft gilt es nun zu klären, ob der Polizist zu recht abgedrückt hat. Auf ihn kommt ein langwieriges Verfahren zu. Zusammen mit seinem Kollegen wurde er bereits vernommen. Angaben zu den Aussagen gibt es bislang nicht, da sie erst überprüft werden müssen, erklärt Staatsanwalt Hubmer.
Tatvorwurf lautet nicht auf Mord
Die Staatsanwaltschaft muss nun feststellen, welcher Sachverhalt vorliegt. Besteht der Verdacht der Notwehrüberschreitung oder war die Schussabgabe gerechtfertigt? Der Tatvorwurf lautet jedenfalls nicht auf Mordverdacht, erklärte Hubmer. Zwar stehe auf dem Aktendeckel "Paragraf 75 - Mord", dies sei aber lediglich aufgrund der Erstinformationen erfolgt.
Ermittler aus anderem Bundesland
Die Polizeipsychologin Elisabeth Schneider erklärte, dass sich der Beamte - als er sich mit der falschen Waffe bedroht sah - aus seiner eigenen Sicht in Lebensgefahr befunden habe. In einer derartigen Stresssituation zähle vor allem das, was man in der Ausbildung immer und immer wieder übe.
Laut Staatsanwaltschaft Wels wurden Beamte aus der Steiermark mit den Ermittlungen betraut, um jeglichen Anschein von Befangenheit zu vermeiden.
Videomaterial steht den Ermittlern jedenfalls nicht zur Verfügung. Eine Überwachungskamera am Haus des Opfers entpuppte sich wie die Waffe als Attrappe.
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6 Kommentare von unseren Lesern
unbekannt (6)
04.05.2010 12:32
Jeder der meint.....
.....dass der Beamte falsch gehandelt hat soll sich in so eine Situation begeben. Ich hätte genauso abgedrückt. Da heißt es entweder ich oder er und da bin ich mir wichtiger. Wenn sichs im Nachhinein herausstellt, dass es eine Attrappe war -> wie doof kann man sein sich in dieser Situation (mit solch schlechten Karten in der Hand sage ich mal) noch mit Beamten anlegen die echte Waffen haben?????
satanius (166)
29.04.2010 19:26
Ein wenig Überzuckert, oder ?
Birnen mit Äpfel mischen ist leicht, nur die Nüsse darin finden ist schwer.
Point (344)
29.04.2010 12:53
Klar hat er richtig
gehandelt. Wenn ein Uniformierter Haus und Grund betritt, hat der Besitzer keine Rechte mehr. Wenn er auf seinen Grund und Boden mit einer Waffe betreten wird, kann es sein, dass er aufgrund einer tatsächlichen (oder auch nicht) vermeintlichen Gefährdung eines auf seinem Grund widerrechtlichen befindlichen Polizisten in Notwehr erschossen wird. Als nächste kommt ein Polizist/in in Ihren Garten und erschießt Ihren Cowboyspielenden Sohn, weil er einen Colt (aus der Entfernung nicht gleich als Spielzeug erkennbar) Oder sie haben in Ihrer Küche ein Messer zum Brotabschneiden in der Hand und haben vergessen die Türe abzuschließen - ein Polizist tritt ein ohne Anklopfen -- bumm - bumm - auch eine Bedrohung des Polizisten- Wo sind wir ?- dort wo wir meinten - nicht mehr zu sein!?
silver. (1715)
29.04.2010 19:57
Antwort auf Klar hat er richtig
Was soll dieser Post denn bewirken? Etwas erklären? Wohl kaum. Nehmen wir mal an, das Beispiel mit dem Cowboyspielenden Kind wäre richtig. Dann würde der Polizist aber zuerst das Kind auffordern, die Waffe niederzulegen.
...und wenn das Kind eine echte Waffe in der Hand hätte, kann es gut möglich sein, dass es auf den Polizisten zielt und schießt. Da darf der Polizist ruhig das Kind anschießen, aber nicht ERschießen!
Zielen müssen die Polizisten auf jeden Fall lernen.
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