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12.10.2011

Mord an Prostituierter

OÖ: 17 Jahre unschuldig in Haft?

Stacheldraht

Gefängniszaun (Symbolbild): Der Prozess wird neu aufgerollt (© Fotolia)

Ein Welser ist möglicherweise 17 Jahre lang wegen eines Mordes im Gefängnis gesessen, den er nicht verübt hat. 31 Jahre nach der Bluttat an einer Prostituierten in Salzburg hat die Staatsanwaltschaft in der Mozartstadt den Fall wieder neu aufgerollt. Damals am Tatort gefundene Fingerabdrücke konnten heuer einem in München lebenden Niederländer zugeordnet werden.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg bestätigte am Mittwoch der APA einen entsprechenden Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten. Am 5. November 1980 wurde in einer Wohnung in der Linzergasse die Leiche einer 23-jährigen Prostituierten entdeckt. Ihr Mörder hatte die Frau mit einem Kabel erdrosselt und in der Wohnung ihres Zuhälters liegengelassen. Der damals 29-jährige Zuhälter alarmierte die Polizei, geriet aber selbst ins Visier der Ermittler und wurde rasch festgenommen.

Kommissar Zufall
Obwohl er die Tat immer bestritt, wurde er vor Gericht gestellt und von den Geschworenen trotz Fehlens von Beweisen mit 5:3 Stimmen des Mordes schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Haft verurteilt. "Durch puren Zufall gab es heuer eine Treffermeldung", sagte Barbara Feichtinger, Sprecherin der Anklagebehörde in Salzburg, zur APA. Fingerabdrücke, die seinerzeit am Tatort auf einer Schmuckschatulle gefunden wurden, passten zu einem heute in München aufhältigen Niederländer. Dieser arbeitete 1980 als Lehrling in Salzburg.

Verfahren wird wiederaufgenommen
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Landesgericht Salzburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Fall gelte zurzeit als abgeschlossen, die Behörde könne daher erst ermitteln, wenn die Wiederaufnahme bewilligt worden sei, sagte Feichtinger. Sollte das Gericht die Wiederaufnahme bewilligen, gälte der inzwischen 60-Jährige nur mehr als Verdächtiger, so Feichtinger. Er könnte dann auch freigesprochen werden. In diesem Fall wäre auch eine Haftentschädigung ein Thema, so dessen Anwalt Clemens Krabatsch.

APA/red.


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