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12.03.2012
Richterspruch in OÖ
Bub (7) klagte Republik: Fall wiederaufgenommen!
(© Fotolia)
Dieser seltene Beschluss wurde den Parteien am Montag zugestellt. Das sagte der Anwalt der Eltern, Kurt Lichtl. Der Vater des Buben wirft dem inzwischen pensionierten Direktor insgesamt fünf massive Übergriffe vor, die ihm sein Kind berichtet habe.
Vater: Kind nach Übergriffen Bettnässer
Es habe Angst und Einschlafprobleme gehabt und sei zum starken Bettnässer geworden. Der Direktor bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten. Er räumte nur ein, dem Buben einen Klaps gegeben zu haben, der nicht wehgetan habe.
Er habe sich danach dafür entschuldigt. Nach der Befragung von mehreren weiteren Zeugen, die aussagten, das der Bub als problematisch im Umgang bekanntgewesen sei, schloss der Richter am 30. Jänner die Verhandlung und kündigte das Urteil schriftlich an.
Gutachten wird eingeholt
Nunmehr will das Gericht aber eine Verfahrensergänzung. Wie zuvor von Lichtl beantragt, hat es ein Sachverständigengutachten zur Frage der Beeinträchtigung des Schülers durch die Handlungen des Direktors in Auftrag gegeben.
Der Anwalt hatte angeführt, dass sich die Noten des Kindes nach einem Schulwechsel deutlich verbessert hätten. Das Urteil ergeht daher noch nicht. Vielmehr soll das Gutachten abgewartet werden. Es soll zusammen mit den anderen Beweismitteln die Basis für die gerichtliche Entscheidung bilden.
APA/red.
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1 Kommentar von unseren Lesern
hueher (378)
14.03.2012 03:55
Alles Schwachsinn.........vom Gericht wie auch von den ..........
......."ach so armen Eltern", bezw. dem Buben !!
Bettnässer wird man nicht von heute auf morgen, sondern von ( meistens ) häuslicher Probleme ( Gewalt?) !!!
Der Bube wird von seinen Eltern, sagen wir, "mißbraucht",
um gegen einen "bösen" Lehrer zu prozessieren und dabei noch etwas "Taschengeld" zu erhalten...................
Man fragt sich dabei, haben unsere Gerichte nichts zu tun oder muß das kommende "Sommerloch" ausgefüllt werden??
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