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09.07.2012
4 Jahre Haft
Pensionist schmuggelte Koks gegen Impotenz
(© Fotolia.com)
Der Pensionist war im Jahr 1975 wegen eines Raubmords zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bis 2003 saß der Mann durchgehend im Gefängnis, bevor ihm nach 28 Jahren Haft eine bedingte Entlassung gewährt wurde. Lange konnte er sich der wieder gefundenen Freiheit nicht erfreuen: Zur Bestreitung seines Lebensunterhalts ließ er sich in Suchtgift-Geschäfte verwickeln, wofür er im Oktober 2004 sechs Jahre ausfasste.
"Ich reise gerne"
Als er im Jahr 2009 frei kam, lernte er einen jungen Südtiroler kennen, der in Wien mit Drogen handelte und schon mehrmals Kokain aus den Niederlanden ins Land geschafft hatte. Weil ihm das zu riskant erschien, fragte der Bursch den 64-Jährigen, ob er nicht an seiner Stelle die Fahrten unternehmen könnte. Er habe bereitwillig eingewilligt, erklärte der Pensionist: "Ich reise gerne. Ich hab' mir gedacht 'Leiwand, der zahlt mir sogar Benzingeld!'. Ich hab' nicht gedacht, dass ich erwischt werde."
"Kokain für die Manneskraft"
Zudem begann der rüstige Rentner selbst regelmäßig Kokain zu nehmen: "Das war a gutes Gefühl. Ich hab' endlich wieder lachen können. Vorher hab' ich nur zwangsweise lachen können. Ehrlich war das net." Er habe "wieder a Lebensfreude gekriegt", betonte der 64-Jährige. Das Kokain habe für seinen Mandanten eine wirklich bedeutende Rolle gespielt, hob Verteidiger Nikolaus Rast hervor: "Ihm ist im Gefängnis die Manneskraft abhandengekommen. Unter Einwirkung dieser Substanz ist sie zurückgekehrt. Zur Finanzierung der Drogen und damit die Manneskraft wieder da bleibt, hat er sich auf diese Geschäfte eingelassen."
Hilfe bei Hasch-Plantage
Darüber hinaus half der 64-Jährige einem Bekannten beim Einrichten einer naturgemäß illegalen Cannabis-Plantage, indem er diesen mit Lampen, Generatoren und sonstigen Utensilien belieferte. Im Frühjahr 2011 klickten für ihn dann wieder die Handschellen.
Der Staatsanwalt forderte nun zusätzlich zu einer schuld- und tatangemessenen Strafe den Widerruf der lebenslangen Freiheitsstrafe und der offenen zwölf Monate, die aus der bisher letzten Verurteilung resultierten.
Jetzt muss er lediglich die offenen zwölf Monate zusätzlich absitzen, da es sich dabei ebenfalls um eine Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz gehandelt hatte. Damit hat der Mann insgesamt fünf Jahre zu verbüßen, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen. Der 64-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
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