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05.10.2012

Zwölf Jahre Haft

"Waffen-Willi" schoss Saufkumpel in den Kopf

Der Abtransport des Toten nach er Bluttat im April 2012

Der Abtransport des Toten nach der Bluttat im April 2012 (© APA)

Der Mordprozess gegen einen 66-jährigen Mühlviertler, der im April 2012 einen deutschen Saufkumpanen im Streit erschossen haben soll, hat Freitagvormittag im Landesgericht Linz begonnen. Der Angeklagte, ein passionierter Jäger, hatte zum Tatzeitpunkt rund drei Promille Alkohol im Blut und meinte beim Prozess: "Ich hab' nicht gewusst, was ich tu". Zwölf Jahre Haft.

Vor Gericht erklärte der Angeklagte nun, dass der Schuss ein "Versehen" gewesen sei und er nicht den Deutschen, sondern den Polster treffen wollte. Auf den Vorhalt des Richters, dass er den Zwischenfall früher völlig anders beschrieben und offenbar "gezielt geschossen" habe, sagte der Mann, dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Sein Mandant - ein "friedlicher und hilfsbereiter" Mensch, der "sternhagelvoll" gewesen sei - stehe dazu, was er getan habe, erklärte der Verteidiger.

"Aber er wollte den 43-Jährigen nicht umbringen." Der Anwalt stellte die Frage, wie jemand bei einer derart starken Alkoholisierung klar denken könne. Der 66-Jährige werde im Gefängnis bleiben - aber nicht wegen Mordes. "Warum soll ein alter Mann, der zeitlebens fromm war wie ein Lamm, aggressiv werden wie ein Profikiller aus Italien?"

Zudem meinte der Verdächtige: "Ich hab' zu dem Zeitpunkt wirklich nicht gewusst, was ich tu." Hätte er an die Folgen gedacht, hätte er nicht geschossen, sagte der 66-Jährige. Sein Verteidiger appellierte an die Geschworenen, von einer strafbaren Handlung im Zustand voller Berauschung auszugehen. Die Staatsanwältin hingegen verwies darauf, dass Mord angeklagt ist.

Polizei spricht von eiskalter Tat
Auf die Frage des Richters, ob - wie vom Angeklagten im Prozess dargestellt - ein Unfall oder ein Versehen vorgelegen sei, antwortete ein Polizist, der am 27. April am Tatort war: "Von dem war nie die Rede." Der 66-Jährige habe von Anfang an betont, dass es nichts zu beschönigen gebe, so ein Beamter, der ihn einvernommen hatte. Der Beschuldigte sei nicht gewankt, obwohl wenige Stunden nach der Tat in seinem Blut knapp 2,3 Promille Alkohol festgestellt wurden, so der untersuchende Arzt.

Trotz errechneter 2,7 bis 3,2 Promille zum Tatzeitpunkt attestierte ein Gutachter dem Pensionisten, zurechnungsfähig gewesen zu sein und zielgerichtet gehandelt zu haben. Er berichtete zwar von einer massiven Beeinträchtigung der Dispositionsfähigkeit, der Alkohol habe ihn aber nicht geführt. Der Experte verwies in seinen Ausführungen zudem auf die Einsicht des Mannes, dass die Handlung "unverzeihlich und grob falsch" gewesen sei. Er habe nicht versucht zu flüchten oder sich das Leben zu nehmen.

Zwölf Jahre Haft für den Angeklagten.

Leses Sie auf Seite 2 den vermutlichen Tathergang...

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