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25.10.2012

Anzeige wegen Tierquälerei

Rehbock brutal gequält - Anzeige gegen Jäger

Rehbock

Dieser Rehbock starb qualvoll (© Österreichischer Tierschutzverein)

Die Art, wie ein kranker Rehbock, der von seinem Leiden erlöst werden sollte, getötet worden ist, sorgt für Aufregung im Bezirk Braunau in Oberösterreich. Ein Jäger soll besonders brutal vorgegangen sein, berichtete der Österreichische Tierschutzverein. In dem Fall wurde mehrfach Anzeige erstattet.

Der Mieter eines Hauses entdeckte Anfang September in seinem Garten einen offensichtlich todkranken Rehbock, der sich kaum mehr fortbewegen konnte. Der Mann ist selbst Jäger, aber an seinem Wohnort nicht jagdausübungsberechtigt. Deswegen ließ er sich einen befugten Waidmann schicken, der dem Tier den Fangschuss geben sollte.

Doch dieser sei mit seinem Jagdhund erschienen. Das geschwächte Wildtier habe noch einmal seine Kräfte mobilisiert und zu flüchten versucht. Der Jäger habe daraufhin den Hund von der Leine gelassen. Der habe sich sofort auf den Bock gestürzt und sich in ihm verbissen.

Leiden verlängert
Auch das weitere Vorgehen des Waidmannes sei laut Zeugen besonders brutal gewesen. Er habe unter anderem nicht einen Fangschuss gesetzt, sondern dem kranken Tier langwierig mit einem zu stumpfen Messer die Kehle durchgeschnitten.

Der Mieter erstattete Anzeige bei der Polizei wegen des Verdachtes der Tierquälerei. Er informierte auch die zuständige Bezirkshauptmannschaft in Braunau. Diese gab der Polizei den Auftrag zu ermitteln und Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis zu erstatten. Auch der Tierschutzverein will die Justiz einschalten und den Entzug des Jagdscheines für den Waidmann.

Landesjägermeister für genaue Prüfung
Der oberösterreichische Landesjägermeister Josef Brandmayer nahm gegenüber "ORF Oberösterreich" Stellung. Demnach sei es grundsätzlich erlaubt, einen Jagdhund zum Töten eines kranken oder verletzten Wilds auf ein Tier zu hetzen.

Auch das "Knicken" - das Töten mit dem Messer - sei in solchen Fällen durchaus möglich. Dabei wird das Tier durch einen Stich in das Genick, bei dem das Rückenmark durchtrennt wird, getötet. Auf jeden Fall sei ein verletztes oder angefahrenes Tier "auf kürzestem Wege zu töten", so Brandmayer. Ob das in diesem Fall geschehen sei, müsse eingehend geprüft werden.


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