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30.03.2011

Falscher Notarzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen jenen 38-jährigen Mann, der sich im Vorjahr in der Bundeshauptstadt fälschlicherweise als Notarzt ausgegeben hatte, Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Dem Schauspieler drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Der deutsche Schauspieler soll im August 2010 den Tod einer Patientin verursacht haben, indem er bei ihr einfachste medizinische Handgriffe unterließ. Eine zweite Patientin soll er nur einen Tag vorher ins Koma befördert haben, weshalb ihm auch fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Dem Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Daneben ist im nun vorliegenden Strafantrag auch von Kurpfuscherei und Betrug die Rede, weil sich der Mann mit der Vorgabe, ausgebildeter Notfallmediziner zu sein, von seinen jeweiligen Arbeitgebern Honorare von insgesamt 4.400 Euro erschlichen haben soll.

Mit Hilfe einer totalgefälschten Approbationsurkunde hatte der Schwindler zunächst beim österreichischen Bundesheer einen allgemein zugänglichen Kurs für Notfallmedizin belegt. Mit dem ausgestellten Zertifikat der Ärztekammer heuerte er in weiterer Folge als vermeintlicher Notarzt beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASBÖ) in Wien und beim Roten Kreuz im niederösterreichischen Tulln an, wo er jeweils auf Honorarbasis beschäftigt wurde, an die fünf Dutzend Einsätze übernahm und dabei - wie sich zeigen sollte - eine Lebensgefahr für die ihm anvertrauten Patienten darstellte.

Resultat: Koma, Tod
Nachdem er am 23. August 2010 bei einer 63-jährigen Patientin derart pfuschte, dass die Frau seither im Koma liegt, soll er dem Strafantrag zufolge nur einen Tag später den Tod einer 68-Jährigen herbeigeführt haben, die wegen akuter Kreislaufprobleme die Rettung gerufen hatte. Während der Fahrt ins Spital verlor die 68-Jährige das Bewusstsein.

Die Anklagebehörde wirft dem falschen Notarzt vor, die Frau weder intubiert noch beatmet zu haben. Er verzichtete auch darauf, in die Luftröhre geratenen Schleim abzusaugen. Dieses Verhalten war einem medizinischen Gutachten zufolge ohne Zweifel kausal für das Ableben der Patientin.

Wann der Schauspieler, der bizarrerweise auch in seinem regulären Beruf zumindest einmal einen Arzt gegeben hatte, im Wiener Straflandesgericht Rede und Antwort stehen muss, steht noch nicht konkret fest. Als frühest möglicher Verhandlungstermin kommt Anfang Mai infrage.

(APA/ red)


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