08.02.2010 um 01:25 Uhr Wien

Kollaps: Frau soll 490 Euro zahlen

Eine Frau bricht bewusstlos zusammen. Was würden Sie tun? Falls Sie die Rettung rufen, kann das den Betreffenden teuer zu stehen kommen. Im Fall von Maria Urbauer aus Wien will die Krankenkasse stolze 490 Euro. Der Einsatz sei nicht gerechtfertigt gewesen, so die Begründung. Es habe sich ja „nur“ um einen Kollaps gehandelt.
Maria Urbauer (26) aus Wien gilt als hilfsbereit. Seit sieben Jahren geht sie zum Blutspenden. So auch am 25. September des Vorjahres. Nach einem Termin in der Blutspendezentrale klappte die junge Frau im Autobus neben ihrem Lebensgefährten Raimund Wyhnal bewusstlos zusammen. Der Fahrer reagierte sofort, verständigte die Rettung.

Dafür soll Maria Urbauer jetzt tief in die Tasche greifen. Vor wenigen Tagen flatterte ein Erlagschein ins Haus: 490 Euro für einen ungerechtfertigten Einsatz, so die Wiener Gebietskrankenkasse. Denn sie habe es vorgezogen, sich auf Revers in häusliche Pflege und nicht zur stationären Aufnahme ins Spital zu begeben.

„Meine Freundin war minutenlang bewusstlos. Woher soll man wissen, warum?“, fragt sich der ehemalige Rot-Kreuz-Mitarbeiter Wyhnal. Die Mitarbeiter der Rettung hätten ebenfalls bestätigt, dass der Einsatz gerechtfertigt war. „Der Jurist meinte, dass dies kein Einzelfall ist.“ Für das Paar fix: „Wir wollen nicht zahlen! Notfalls ziehen wir auch vor Gericht.“

Astrid Heinz

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6 Kommentare von unseren Lesern

"DrHouse" schrieb am 12.02.2010 06:56

Selbst-Diagnose ?
Also hier die Diagnose, bzgl. der Relevanz v. Einsätzen auf Laien abzuwälzen, erscheint mir einfach schier unverantwortlich, da in vielen Fällen ohne geeignetes Utensiel selbst medizinisch geschultes Personal nicht eindeutig diagnostizieren kann, da sich Symptome oft schwer deuten lassen. Ein "funktionierendes"? Gesundheitssystem sollte hier in augenscheindlichen Akutfällen nicht postdiagnostisch einen Einsatz revidieren, schließlich finanzieren auch Steuerzahler das Gesundheitssystem mit, ohne regelmäßig Leistungen zu beziehen.

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"postbrawler" schrieb am 08.02.2010 09:42

Egal was man macht, macht mans falsch
Tut man nix, ist es unterlassene Hilfeleistung, tut man das Falsche ist es Fahrlässigkeit, ruft man die Rettung ist es ungerechtfertigt. Und da wundert sich noch irgendjemand, dass Zivilcourage nicht mehr vorhanden ist!? Ich weiß auch, was sie hingerichtet hat: die zwanghafte und verzweifelte Suche nach Verantwortlichen.

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"copyshop" schrieb am 08.02.2010 08:29

Die Vorgangsweisen der Krankenkassen
Leider gibt es diese Fälle sehr oft das vorgehen der GKK ist nicht nachvollziehbar ich selbst kämpfe schon seit wochen gegen die OOEGKK wegen einer leistung die mir eigendlich zustünde aber da wird von seiten der GKK gelogen das sich die Balken biegen und ohne einschreiben oder fax keine antwort von der ach so tollen selbstverwaltung. das nenne ich kunden nähe. ich frage mich nur warum klopft denen nicht mal jemand so richtig auf die finger. wenn man sich dann die gehälter der herren anschaut das der obmann ein Monatseinkommen hat für das ich ein jahr arbeiten muss wundert mich auch das defizit nicht mehr

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"tille48" schrieb am 08.02.2010 07:35

Behandlung sollte nicht abgelehnt werden …
Wer minutenlang bewusstlos war und dann nicht begreift, dass diese Situation auch stationär abgeklärt werden sollte ( angeblich war der Lebensgefährte sogar Rot-Kreuz-Mitarbeiter), sich dagegen lieber auf Revers in häusliche Pflege entlassen lässt, der kann auch die Kosten von 490 Euro bezahlen. Die Verantwortung für sein Handeln musste der Patient ja sicher unterschreiben.
Medizinische Abklärung zu verweigern, legt den Schluss nahe, dass es sich um einen „ungerechtfertigten“ Einsatz gehandelt hatte. Wenn das Gericht diese Rechtssituation abklären sollte, tut es der Sache recht gut.


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"silver." schrieb am 08.02.2010 03:01

Unglaublich
Zuerst die "Stornokosten" für einen verpassten Arzttermin, jetzt auch noch das! Eine ungeheure Frechheit, wie die Mediziner hier nur zulangen!

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