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12.01.2012
Beschwerde beim Gericht
Eislady will jetzt um ihr Baby kämpfen
Estibaliz C.: "Grundrecht entzogen" (© Raunig)
Der kleine Rolando wurde der Mutter mit dem Ziel abgenommen, dass er so bald wie möglich zu seinem Vater kommt, die 32-Jährige möchte ihr Kind aber lieber bei sich haben. Der Anwalt der früheren Eissalon-Betreiberin, Rudolf Mayer, wirft dem Jugendamt vor, eine Zwangsmaßnahme ohne Rechtsgrundlage gesetzt zu haben und brachte eine Beschwerde beim Pflegschaftsgericht ein. Er habe auch seinen Kollegen Karl Bernhauser zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofsbeschwerde zugezogen.
Probleme rund um Vaterschaft
Der Freund von Estibaliz C. bemüht sich unterdessen um die Anerkennung der Vaterschaft. Und diese formale Anerkennung stellte den Vater des Buben zunächst vor ein Problem: Denn nach Angaben des Jugendamts hatte der 47-Jährige am Donnerstag nicht alle erforderlichen Papiere parat. Gefehlt habe zunächst das Dokument über die rechtskräftige Scheidung von Estibaliz C. von ihrem Ehemann. Den soll die gebürtige Spanierin 2008 ermordet haben. Die Anerkennung der Vaterschaft ist die Voraussetzung dafür, dass der Freund von Estibaliz C. beim Pflegschaftsgericht die Obsorge für seinen Sohn beantragen kann.
Künftiger Wohnort geheim
Ob diesem Antrag stattgegeben wird, entscheidet dieses Gericht, wobei dies theoretisch mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Im Fall, dass die Mutter die Obsorge beantragen sollte, habe der Richter die Möglichkeit, Gutachten einzuholen, sagte Jugendamtssprecherin Herta Staffa. Als Beispiele führte sie psychologische oder psychiatrische Stellungnahmen an. Die Entscheidung werde voraussichtlich nicht von einem Wiener Pflegschaftsgericht getroffen, da der Vater des Buben vermutlich in einem anderen Bundesland leben werde. Zum künftigen Wohnort gibt die Behörde auf Wunsch des 47-Jährigen keine Auskunft. Das vorläufig obsorgeberechtigte Jugendamt wird auch darauf achten, dass das Kind nicht medial zur Schau gestellt wird, "so wie wir das grundsätzlich bei Kindern machen", sagte Staffa.
Estibaliz C. steht im Verdacht, 2008 ihren deutschen Ex-Mann und 2010 ihren Ex-Liebhaber getötet zu haben. Die zerstückelten Leichen der beiden Männer waren Anfang Juni 2011 im Keller ihres Eissalons "Schleckeria" in Wien-Meidling von Bauarbeitern entdeckt worden.
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3 Kommentare von unseren Lesern
bohuslav0_0 (53)
15.01.2012 13:50
Nur ein entgültiger Schuldspruch bestimmt über Schuld eines Verdächtigen!
Viele einfache Menschen vergessen die Grundrechte!
Wir leben in einem Rechtsstaat (wir glauben es zumindest). Erst nach dem Schuldspruch gilt man als verurteilt! Besonderes Neugeborene brauchen ihre Mutter ( Muttermilch, Nähe, Wärme). Nur dann, wenn die Mutter eine Bedrohung für das Kind darstellt, ist ein Entzug der Mutter gerechtfertigt.
Die lächerliche Annahme, dass die Mutter bessere Haftbedingungen haben möchte, sind nicht einmal nennenswert. Was wenn sich herausstellen würde, dass diese Frau unschuldig ist, und ihr Kind würde sie nicht mehr als Mutter annehmen?
Grüße an alle liebenden Eltern
20er (960)
15.01.2012 23:20
Antwort auf Nur ein entgültiger Schuldspruch bestimmt über Schuld eines Verdächtigen!
Jetzt kommst du aber schnell hinter dem Mond vor hinter dem du lebst, denn diesen Schwachsinn glaubst einzig und allein nur du, mein neunmalkluger Freund!
20er (960)
14.01.2012 22:56
Klar will sie...
um ihr baby kämpfen, denn als Mutter mit Kind hat Sie im Knast jegliche Vergünstigungen und fast einen offenen Vollzug. Ohne Kind ist die Madame nur a Häfenschwester wie Andere.
Ob Allerdings so ein Würmchen beim Vater allein wirklich gut aufgehoben ist, wage ich ehrlich ein wenig zu bezweifeln und dem Kind ist sowieso schon die Arschkarte in die Wiege gelegt, denn wenn der Junge später einmal erfährt wer seine Mutter ist....
Nein, ich beneide den Knirps um nix in der Welt!!
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