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13.01.2012
Alle Dokumente eingereicht
Rolando kann jetzt zu seinem Papa
(© APA (Eggenberger))
Geht alles gut, kommt das Baby von Estibaliz C. in den nächsten Stunden in die Obhut seines Papas. Mittlerweile sind alle notwendigen Anträge eingelangt, somit darf der 47-jährige Roland R. das Baby noch am Freitag mit nach Hause nehmen. Der Bub war der 32-Jährigen nach der Geburt abgenommen worden, was viele empörte.
Der 47-Jährige musste als nicht mit der Mutter verheirateter Papa die Vaterschaft nämlich erst formal anerkennen. Nachdem alle Anträge gestellt wurden, liegt die Sache nun beim Pflegschaftsgericht.
Im Fall, dass die Mutter wie am Donnerstag angekündigt die Obsorge beantragen sollte, hat der Richter die Möglichkeit, Gutachten einzuholen.
Mutter kämpft um Baby
Dass die Eislady um ihr Baby kämpfen wird, gilt als fix. Estibaliz C.'s Verteidiger Rudolf Mayer hat bereits eine Beschwerde beim Pflegschaftsgericht wegen der Abnahme des Babys eingebracht. Er vertritt den Standpunkt, dass das Jugendamt eine Zwangsmaßnahme ohne Rechtsgrundlage gesetzt habe.
Der Wiener Krankenanstaltenverbunds erklärte, dass das Kind aus medizinischen Gründen sofort nach der Geburt in eine andere Klinik verlegt wurde. Laut Kommunikationschefin Andrea Danmayr sei es üblich, Neugeborene nach einem Kaiserschnitt umgehend auf einer dafür eingerichteten Abteilung eingehend zu untersuchen und durchzuchecken. Da das Preyer'sche Kinderspital organisationsmäßig mit dem KFJ eine Einheit bildet - nämlich das Sozialmedizinische Zentrum Süd -, wurde der Sohn von Estibaliz C. dorthin verlegt.
Estibaliz C. steht im Verdacht, 2008 ihren deutschen Ex-Mann und 2010 ihren Ex-Liebhaber getötet zu haben. Die zerstückelten Leichen der beiden Männer waren Anfang Juni 2011 im Keller ihres Eissalons "Schleckeria" in Wien-Meidling von Bauarbeitern entdeckt worden. Die "Eislady" kehrt noch am Freitag ins Gefängnis zurück.
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3 Kommentare von unseren Lesern
bohuslav0_0 (53)
15.01.2012 19:47
Die Abstimmung ist ....
Diese Abstimmung erinnert mich an Rom zur Zeit der Gladiatorenkämpfe, wo das einfache Volk über Überleben mitbestimmte und in Wirklichkeit nichts über die tatsächlichen Taten des zu hinrichtenden wußte!
WER WAR BEI DIESEN MORDEN DABEI UND WER HAT DAS RECHT DARÜBER ZU URTEILEN!
Ein Prozess wird Schuld u. Unschuld ergeben!
Auch wenn diese Abstimmung ohne Personenbezug ist, ist es klar über wenn wir urteilen.
Ing. Bohuslav
novatax (12)
14.01.2012 18:39
Blauäugig oder Realitätsfremd
Wie naiv ist der Hr. Dr.Maier Rudolf eigentlich ? Es ist schon tägliche Praxsis ,der Damen des MA11übergesetzlich zu argieren, (nicht reagieren) und sich anschliesend von überforderten Plegschaftsrichtern,die Absulotion,(sprich Stempel und Sanktus) zu besorgen.Es genügt schon "Gefahr in Verzug" anzumerken.Später kann man ja was zusammenzimmern.Wenn überhaupt nötig !
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