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27.01.2012
Baby tot
Schwangere abgewiesen - nur 2.100 Euro Strafe
MA 40: "Entscheidung des AKH nicht richtig" (© Archiv)
Die MA 40 für Sozial- und Gesundheitsrecht prüft, ob mit den Abweisungen gegen das Gesetz verstoßen worden ist. Bei den zwei Spitälern handelt es sich um den Göttlichen Heiland und das AKH. "Auf den ersten Blick denke ich, dass die Entscheidung des AKH nicht richtig war", erklärte Renate Christ, Leiterin der MA 40.
Klärung des Sachverhaltes
Jetzt müsse jedenfalls erst einmal der Sachverhalt geklärt werden: "Sollte bei unserer Sachverhaltsermittlung herauskommen, dass die Dame unabweisbar war, dann werden wir einen entsprechenden Strafantrag einbringen." Dabei könnte beiden Krankenanstalten eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.100 Euro drohen, ergänzte Christ.
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Es habe sich um eine „Fehleinschätzung einer Fachärztin an der Frauenklinik“ gehandelt, sagte AKH-Chef Reinhard Krepler. In der Ambulanz des AKH ist es zu einem Missverständnis gekommen: „Sie ist wahrgenommen worden als eine Patientin, die sich für die normale Geburt in einigen Monaten anmelden wollte. Sie ist nicht wahrgenommen worden als Patientin, die die Hilfe der Ambulanz sucht wegen einer Blutung“, sagte Krepler.
Der AKH-Boss sagte weiter, es sei damit klar, „dass die Patientin bei uns in der Ambulanz mit Ultraschall untersucht hätte werden müssen“. Wäre dabei eine Blutung festgestellt worden, wäre es notwendig gewesen, die Patientin aufzunehmen. Der Fachärztin an der Frauenklinik drohen nun dienstrechtliche Konsequenzen. Sie ist laut Kepler nicht den Richtlinien entsprechend vorgegangen.
Auch Patientenanwalt ermittelt
Der beschäftigt sich mittlerweile auch die Wiener Patientenanwaltschaft. Man werde noch am Freitag den Göttlichen Heiland und das AKH, aber auch die Rudolfstiftung um Stellungnahmen bitten und dann einen "Vertrauensarzt" zur Beurteilung derer zurate ziehen, sagte Patientenanwalt Konrad Brustbauer
Auch das Ärztegesetz wird bei der Untersuchung herangezogen. Denn Ärzte dürfen im Falle drohender Lebensgefahr Erste Hilfe nicht verweigern. Sollte dies der Fall gewesen sein, dann würden auch die Ärzte, die die Frau weggeschickt haben, zu Verantwortung gezogen.
Ärzten drohen Geldstrafen
Liegt ein Vergehen vor, droht auch hier eine Geldstrafe. Bei der behördlichen Untersuchung soll außerdem die Frage geklärt werden, ob das Kind auch gestorben wäre, wenn die Frau gleich aufgenommen worden wäre. Ein Ergebnis soll es schon bald geben: "Ich hoffe, dass wir es in allerspätestens zwei Wochen aufgeklärt haben", kündigte Christ an.
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