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06.06.2012
Ausländer attackiert
Rassistische Wiener kommen hinter Gitter
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (© McPHOTO/APA)
Ein Schwurgericht verhängte wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und nach dem Verbotsgesetz sechs und vier Jahre Haft. Bei der Strafbemessung wurden mehrfache, teilweise einschlägige Vorstrafen sowie die fremdenfeindlichen Beweggründe erschwerend gewertet. "Wenn Leute ohne ersichtlichen Grund aus rassistischen Gründen niedergeprügelt werden, muss man als Gericht ein Zeichen setzen", stellte Richter Andreas Hautz fest.
Einer der beiden Angeklagten hatte am 22. Jänner 2011 gemeinsam mit drei abgesondert verfolgten Mittätern auf der Straße grundlos zwei philippinische Männer angegriffen, niedergeschlagen und laut Anklage mit seinen Springerstiefeln auf einen am Boden Liegenden eingetreten. Das Opfer landete mit einer Hirnblutung und Knochenbrüchen im Gesicht im Spital.
"Haben uns angeschaut"
Die Philippinos hätten ihn und seine Freunde "angeschaut", als man in einer Trafik Zigaretten kaufen wollte, erklärte der glatzköpfige, muskulöse Angeklagte zu seinen Beweggründen. "Es war ein provokantes Belächeln", behauptete er. Also habe eine Handgreiflichkeit begonnen: "Im Gerangel bin ich jemandem auf den Kopf gestiegen. Das war keine Absicht."
Sowohl die Philippinos, die noch im Zeugenstand einen verschreckt bis verängstigten Eindruck hinterließen, als auch zwei Augenzeugen widersprachen dieser Darstellung. Der Gewalttäter hatte vor deren Einvernahme noch bekundet, er gehöre den "White Power Skinheads" an und stehe "für ein weißes Europa". Ausländer solle man "nach Hause bringen, wenn sie sich nicht integrieren. Sie sollten auf jeden Fall Deutsch sprechen und nicht irgendetwas daherreden, was keiner versteht."
Naziparolen am Karlsplatz
Für Staatsanwalt Michael Radasticz handelte es sich bei dem Mann, der sechs Jahre ausfasste, und den zweiten Angeklagten um "Rechtsradikale", wie er deutlich machte: "Sie sind seit 2009 mehrfach im Sinne des Verbotsgesetzes tätig geworden". Die beiden hatten im August 2009 in der U-Bahn-Station am Karlsplatz lautstarke "Sieg heil!"- und "Heil Hitler"-Rufe von sich gegeben.
Der Zweitangeklagte nahm wenig später zu einer privaten Party Armbinden mit dem Hakenkreuz und eine SS-Fahne mit und ließ sich bereitwillig damit fotografieren, ehe er in dieser Aufmachung auf die Straße ging und "zwecks Gaudi", wie er den Geschworenen darlegte, nazistische Sprüche brüllte. Im Vorjahr versetzte der Zweitangeklagte dann in der U-Bahn einem Serben und einem Tunesier Faustschläge ins Gesicht, nachdem er sie mit ausländischen Parolen beflegelt hatte.
Pärchen attackiert
Als er im Stadtpark einen Schwarzafrikaner mit seiner Freundin auf einer Bank sitzen sah, attackierte er das Pärchen verbal und mokierte sich über "diese Rassenschande". Dieser Ausdrucksweise bediente sich der 23-Jährige auch noch, als die Polizei eintraf. "Ich hab's damals nicht verstanden, dass Schwarze mit Weißen z'samm sind. Wenn man sich den Ausländeranteil anschaut, ist der ziemlich groß. Ich hab mir gedacht, irgendwann gibt's keine Weißen mehr", gab er dazu nun an.
Im Unterschied zu seinem gleichaltrigen Freund, der die über ihn verhängte Strafe vorerst nicht akzeptierte, nahm der 23-Jährige die vierjährige Freiheitsstrafe an. Der Staatsanwalt gab allerdings zu beiden Urteilen keine Erklärung ab. Sie sind daher nicht rechtskräftig.
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