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22.06.2012
"Wollt' ihn erschrecken"
Nur zwei (!) Jahre Haft für Kopfschuss
Im Falle eines anklagekonformen Schuldspruchs hätten dem Mann zehn bis 20 Jahre Haft gedroht (© APA)
Der von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Mann wurde einstimmig von der auf versuchten Mord lautenden Anklage freigesprochen und wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren unbedingt verurteilt. Der durchaus überraschende Wahrspruch der Geschworenen ist bereits rechtskräftig. Während Staatsanwalt Marcus Schmitt in seinem Eröffnungsvortrag noch erklärt hatte, der Angeklagte habe den 51-jährigen Mann "schlichtweg wegputzen" wollen, um seine Ex-Frau zurück zu gewinnen, die mit dem anderen liiert war, gab der Ankläger nach der Urteilsverkündung im Verhandlungssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.
"Ich wollt' ihn erschrecken"
Die Entscheidung ist damit weder mit einer Nichtigkeitsbeschwerde noch einer Strafberufung bekämpfbar. Der Taxler, der im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs mit zehn bis 20 Jahren Haft rechnen hätte müssen, nahm das Urteil nach längerer Rücksprache mit seinem Anwalt an. "Ich wollt' ihn erschrecken, aber nie verletzen oder umbringen. Denkzettel ist das falsche Wort, aber ich wollt' ihm sagen, dass er mich in Ruhe lassen soll", hatte der Angeklagte in seiner Einvernahme erklärt.
Das Opfer hatte sich zum Tatzeitpunkt auf einem Freigang befunden. Knapp eine Woche später hätte der Mann wegen guter Führung aus einer 15-jährigen Freiheitsstrafe vorzeitig bedingt entlassen werden sollen. Weil er seinerzeit einen Schuldner, bei dem er mit knapp 145.000 Euro in der Kreide stand, umbringen hatte lassen, war er rechtskräftig wegen Anstiftung zum Mord verurteilt worden.
Eifersucht als Motiv
Der 51-Jährige, der seit 2009 zwecks seiner Resozialisierung regelmäßig Freigänge gewährt bekommen hatte, war zuletzt mit der Frau liiert, mit der der Angeklagte kurzzeitig verheiratet war. Sie dürfte der Grund gewesen sein, warum der Taxler ihn "schlichtweg wegputzen wollte", wie sich Staatsanwalt Schmitt ausdrückte. "Das Motiv war Eifersucht", sagte der Ankläger, "er wollte an seine Stelle treten. Er wollte ihn nicht als Nebenbuhler neben sich dulden."
Da der Taxilenker wusste, dass seine Ex-Frau den Konkurrenten gegen 22.00 Uhr bei sich zu Hause erwartete, lauerte er diesem laut Anklage an einer Kreuzung vor ihrer Wohnhaus-Anlage ab. Als er den auffallenden Audi A6 wahrnahm, nahm er die Verfolgung auf. Als sich der 51-Jährige vor dem Haus einparkte und aussteigen wollte, hielt der Taxler neben dem Fahrzeug seinen Wagen an, kurbelte das Fenster der Beifahrerseite herunter, richtete eine mit einem Schalldämpfer versehene Pistole auf den Mann und drückte zweimal ab, wobei er laut Staatsanwalt auf den Kopf zielte.
Angeschossener überlebte nach Notoperation
Eine Kugel traf die Schulter, die zweite das Kinn. Der Schwerverletzte sackte zusammen, konnte allerdings noch seine Freundin anrufen und "Ich bin angeschossen worden! Hilf mir, ich steh vor dem Haus!" stammeln. Die 54-Jährige lief in der Unterwäsche auf die Straße, als ihr der Angeschossene blutüberströmt entgegentorkelte. Der Mann wurde umgehend ins Spital geflogen und notoperiert.
"Er hat heroisch auf mich gezielt. So, als ob er eine Freud' gehabt hätte", erinnerte er sich nun im Zeugenstand. Auf die Frage, ob er bleibende Schäden davon getragen habe, erwiderte der 51-Jährige: "Jeden Tag, wenn ich in den Spiegel eine schau, seh' ich, dass ich ang'schoss'n worden bin. Witzig ist das net."
Angeklagter: "Ich war ein Gentleman halt"
Während der Schütze ausgeforscht und in U-Haft genommen wurde, hatte der 51-Jährige nach seiner Genesung im März seine Freundin geheiratet. Der Taxifahrer behauptete, sich angesichts der bevorstehenden Entlassung des 51-Jährigen vor diesem gefürchtet zu haben. "Aus Angst" und weil dieser "eine Vorgeschichte hat", habe er ihn mit den Schüssen schrecken wollen: "Ich wollte ihm zeigen, dass es mich gibt." Dieser habe ihm nämlich aus dem Gefängnis heraus gedroht und - offenbar auf der Suche nach ihm - bei seinen Freigängen in alle möglichen Taxis geblickt, erklärte der Angeklagte.
Ausschlaggebend dafür wären offenbar seine Kontakte zu seiner Ex-Frau gewesen, die der 51-Jährige falsch ausgelegt hätte. "Wir waren freundschaftlich. Aber Sex hat mich nicht interessiert. Ich war ein Gentleman halt", tönte der Taxler. Die Ex-Frau des Angeklagten schilderte das als Zeugin anders: "Er war besessen von mir. Ich war die einzige Frau für ihn. Er wollte mich mit aller Gewalt zurück." Die Ehe mit dem Taxler hatte übrigens ganze vier Wochen gehalten. Dann kam die Frau dahinter, dass er sie mit einer anderen betrog, worauf sie die Scheidung einreichte.
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1 Kommentar von unseren Lesern
skyrider (555)
23.06.2012 11:26
Na-ja, . . .
nachdem unlängst in Kärnten ein PROMI-Zahnarzt, der ein weibliches Gesicht als Zielscheibe hernahm, nur mit ein paar Tagen Haft beschenkt wurde - kann man bei gleichem Delikt und männlichem Gesicht, den Täter nicht gleich in lebenslange Verbannung schicken!
Dieses, auch laut EU dikriminierende Urteil, traut sich nicht einmal unsere, sonst so "erhabene" Justiz zu verkünden! Wenn der Promi-Arzt in Vergessenheit geraten ist - vielleicht!
Vielleicht liegt es aber auch daran, daß die involvierten Straf-Verteidiger Dr. Mayer und Dr. Rast, sich auf jenem Gesetzes-Niveau befinden, das für unsere JUSTIZ so unerreichbar ist - wie für uns ALLE, irgendeine Milchstraße!
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