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26.06.2012

Überraschender Zwischenbericht

Küssel-Prozess am Dienstag geplatzt

Wiederbetätigungsprozess um Gottfried Küssel

Der Angeklagte und als Rechtsextremist bekannte Gottfried Küssel im Wiener Straflandesgericht. Der Leitfigur der heimischen rechtsextremen Szene wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. (© APA)

Die Hauptverhandlung im Wiederbetätigungs-Verfahren gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel (53), die am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wieder aufgenommen hätte werden sollen, ist geplatzt.

Nachdem Richterin Martina Krainz eine Vertagungs-Bitte von Verteidiger Herbert Orlich, der den Zweitangeklagten Felix B. vertritt, abgelehnt hatte, kündigte dieser nach offensichtlich vorangegangener Absprache mit Orlich seinem Anwalt die Vollmacht. Da in Geschworenenverfahren zwingend ein Rechtsbeistand vorgesehen ist, konnte nicht weiterverhandelt werden.

Überraschender Zwischenbericht
Hintergrund des "anwaltlichen Notwehrrechts", wie Küssels Rechtsvertreter Michael Dohr diesen Schritt gegenüber Journalisten verteidigte: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte dem Gericht einen brisanten Zwischenbericht vorgelegt, den die Verteidiger ihrer Darstellung zu Folge erst am Montag zur Kenntnis bekommen hatten. Aus ihrer Sicht war damit keine ausreichende Vorbereitungszeit gegeben.

Der mit 6. Juni datierte Zwischenbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) umfasst 33 Seiten. Inhaltlich ist er deshalb interessant, da es den Verfassungsschützern mit Experten-Hilfe gelungen ist, die auf einer Computer-Festplatte des Drittangeklagten Wilhelm A. gespeicherten Daten zu entschlüsseln. 2.351 bis dahin geschützte E-Mails konnten damit gelesen werden.

Dem Vernehmen nach sollen diese Wilhelm A. und den Zweitangeklagten Felix B. belasten. Für Felix B. muss nun ein neuer Anwalt gefunden werden. Sollte das rasch gelingen, dürfte der nächste geplante Verhandlungstermin am 12. Juli nicht gefährdet sein.

Hintergrund
Gottfried Küssel und den beiden Mitangeklagten wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. Sie sollen die Homepage "alpen-donau.info" sowie das Forum "alinfodo.com" betrieben haben, wobei die drei laut Anklage eine "nationalsozialistische Zielsetzung" bzw. den "Vorsatz, durch ihr Handeln die Ziele der NSDAP zu fördern" verfolgten.

Küssel soll die Namen der beiden Domains ausgesucht und Wilhelm A. mit der Registrierung und Einrichtung der an die neonazistische deutsche Homepage "Altermedia" angelehnten "alpen-donau.info" beauftragt haben. Laut Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter nahm er danach maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des bis zum 22. März 2011 abrufbaren "Sprachrohrs" für Rechtsextreme, mit dem "rassistische, fremdenfeindliche und menschenverachtende Inhalte auf Basis nationalsozialistischen Gedankenguts verbreitet wurden" (Anklageschrift).




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