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27.06.2012
Eigenes Geschäft ausgeraubt
2 Überfälle: 11 Jahre Haft für Ex-"Billa"-Filialleiter
Ein überfallener "Billa"-Angestellter erkannte in dem Täter seinen ehemaligen Chef (© APA)
Am 9. Februar 2011 tauchte nach Kassenschluss ein maskierter und mit einem Brecheisen bewaffneter Mann in dem Supermarkt auf, der sich über den Notausgang Zugang in die Räumlichkeiten verschafft hatte. Er zwang zwei Angestellte, den Tresor aufzumachen, und da er offenbar detaillierte Ortskenntnisse hatte, brach er mit dem Werkzeug noch ein verborgenes Spezialfach auf. Der Täter erbeutete rund 11.500 Euro.
Überfallener Angestellter erkannte Ex-Boss wieder
Am 28. Oktober schaute der Maskenmann neuerlich nach Geschäftsschluss vorbei, wobei er nach genau derselben Methode vorgehen wollte. Diesmal gelang es jedoch einem Angestellten, dem Räuber die Mütze vom Kopf zu reißen, worauf dieser mit rund 1.900 Euro Bargeld überstürzt das Weite suchte.
Ein überfallener "Billa"-Angestellter war sich bereits ziemlich sicher, dass es sich bei dem Täter um seinen ehemaligen Chef handelte, der ihn seinerzeit eingestellt hatte. Gewissheit schien dann gegeben, als ein DNA-Gutachten den Nachweis erbrachte, dass die an der Haube sichergestellten Spuren zum 41-Jährigen passten. Im Jänner klickten daher für diesen die Handschellen.
Angeklagter: "Haube für den Tiefkühlraum"
Vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Eva Brandstetter) beteuerte der wegen Einbruchsdiebstahls vorbestrafte Mann trotz der erdrückenden Beweislage, beide Überfälle nicht begangen zu haben. Er behauptete, die sichergestellte Mütze vor Jahren in seiner Zeit beim "Billa" getragen zu haben, sooft er in den Tiefkühlraum ging. Sie müsse nach seinem Abgang dort verblieben sein. Für den zeitlich gesehen ersten Überfall komme er deshalb nicht infrage, weil er an jenem Abend daheim mit seinem 13 Jahre alten Sohn für eine Prüfung zum Erwerb einer Fischerkarte gelernt hätte.
Mehrere Mitarbeiter des Supermarkts erklärten jedoch als Zeugen, es sei dort nie eine Mütze, sondern nur eine Winterjacke bereit gelegen, wenn man im Tiefkühlraum zu tun hatte. Die Angehörigen, die dem Angeklagten für den ersten Coup ein Alibi bestätigten, erschienen dem Gericht wenig glaubhaft, zumal diese erst während der laufenden Hauptverhandlung und nicht bereits unmittelbar nach der Festnahme des Mannes mit ihren entlastenden Aussagen aufgetreten waren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ehemalige Filialleiter meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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