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28.06.2012
Lärmschutzgesetz
Sogar die Pantomimen sind zu laut
"Lärmende" Pantomime am Graben: 75 db, verursacht allerdings durch den Straßenlärm (© Auer)
Neben den neuen Standorten und Uhrzeiten regelt das ab heute geltende Gesetz, wie laut Straßenkünstler sein dürfen. In Parkanlagen darf die Lautstärke 45 Dezibel nicht übersteigen – so laut ist es ungefähr in einem Raum mit lauter Klimaanlage. Am lautesten dürfen die Künstler im Betriebsbaugebiet sein: 65 Dezibel – das entspricht Kantinenlärm.
Heute testete, wie laut Wiens Straßenkünstler wirklich sind – und stellte fest: Alle fielen mit Bomben und Granaten durch. Sogar bei den leisen Pantomimen wurden 75 Dezibel gemessen! Grund: Der Lärm der Passanten überstieg den Wert schon. Ein Verstoß kostet die Künstler bis zu 210 Euro.
Anna Thalhammer
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3 Kommentare von unseren Lesern
Frigidaire (3)
29.06.2012 14:36
Baulärm in Wien auch am Wochenende/Feiertag erlaubt
In Wien darf JEDER von Montag bis Sonntag (auch am Feiertag!!) von 6h - 20h lärmen, es muss sich nur um Baulärm handeln! Da gibt's keine Ruhe am Wochenende oder am Feiertag!
Das "Gesetz zum Schutz gegen Baulärm" (!) erlaubt dieses!
Siehe http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/baulaerm/ bzw.
http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/pdf/baulaerm.pdf
Solange rot/grün solche Gesetze duldet, ist alles andere (wie auch Tempo 30 aus "Lärmschutzgründen") reine Heuchelei!
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