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03.07.2012

Prozess wiederholt

Frauenmörder bleibt die Höchststrafe erspart

Der 51-jähriger Mann beim Prozess im Jahr 2011

Der 51-jähriger Mann beim Prozess im Jahr 2011 (© HERBERT PFARRHOFER (APA))

Der 51-jährige Mann, der am 14. November 2009 in der Tiefgarage des Wiener Hanusch-Krankenhauses die damals 49 Jahre alte Krankenschwester Helga L. erschossen hatte, ist am Dienstag im Straflandesgericht neuerlich wegen Mordes, versuchten schweren Raubs und Brandstiftung schuldig erkannt worden.

Im Unterschied zum ersten Rechtsgang erhielt er diesmal aber nicht lebenslang, sondern eine 20-jährige Freiheitsstrafe. Zudem wurde der von einer Krebserkrankung sichtlich gezeichnete Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

+++ Formalfehler! Nach Mord lebenslang aufgehoben +++


Der Tatort: Die Tiefgarage des Hanusch-Krankenhauses in Wien-Penzing

Der Tatort: Die Tiefgarage des Hanusch-Krankenhauses in Wien-Penzing (© HERBERT P. OCZERET (APA))

Die Prozesswiederholung war nötig geworden, da der Oberste Gerichtshof (OGH) den erstinstanzlichen Schuldspruch vom November 2011 aus formalen Gründen teilweise aufgehoben hatte. Am Ende der Neudurchführung kam das Schwurgericht nach Abwägung sämtlicher Milderungs- und Erschwerungsgründe zum Schluss, "dass es nicht notwendig ist, dass hier mit der Höchststrafe bestraft werden muss", wie Richterin Susanne Lehr in der Urteilsbegründung erklärte.

Höhergradige Persönlichkeitsstörung
Wie Lehr darlegte, sei der Angeklagte in wesentlichen Teilen geständig gewesen bzw. habe die Taten zumindest nicht in Abrede gestellt. Mildernd waren weiters der bis zum blutigen Geschehen ordentliche Lebenswandel des Mannes sowie eine von einem psychiatrischen Gutachten bestätigte höhergradige Persönlichkeitsstörung. "Das ist keine Erkrankung, die man sich ausdenkt oder einfach zulegt. Das ist etwas anderes, als wenn man aus purer Bösartigkeit hergeht und ein Menschenleben auslöscht", erklärte die Richterin.

+++ Krankenschwestern-Mörder kriegt lebenslang +++

Die Staatsanwältin legte gegen das Urteil unverzüglich Strafberufung ein, während der 51-Jährige die über ihn verhängte Strafe akzeptierte. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte den Pkw der 49-jährigen Helga L. rauben wollen, nachdem er zuvor die Wohnung seines Sohnes angezündet hatte, der den Vater bei sich aufgenommen hatte, als dieser seine eigene Bleibe verlor. Die Krankenschwester hatte das Auto unmittelbar vor Antritt eines dreiwöchigen Tauch-Urlaubs in der Garage des Hanusch-Krankenhauses abgestellt, da sie es dort in Sicherheit wähnte.

Lautstark um Hilfe geschrien
Die von ihren Kollegen als resolut beschriebene Krankenschwester weigerte sich, dem Unbekannten die Autoschlüssel zu übergeben, als sie sich diesem gegenüber sah. Selbst als dieser eine Pistole zückte und repetierte, gab sie nicht klein bei, sondern schrie lautstark um Hilfe.

Der Angreifer versetzte ihr daraufhin mit seiner Glock 26 einen angesetzten Bauchschuss. "An das Gerangel kann ich mich nicht erinnern. Es waren Flecken. Dann ertönt ein Schrei. Daraufhin schoss ich in eine schwarze Silhouette", gab der Schütze heute zu Protokoll. An den folgenden Kopfschuss aus eineinhalb Metern konnte bzw. wollte er sich nicht mehr erinnern.

Haus der Ex abgefackelt
Im Anschluss war der 51-Jährige mit einem Bus in die Steiermark gefahren, wo er das Haus seiner Ex-Frau in Flammen steckte. Eigentlich habe er sich dort "in den Wald legen und sterben wollen", da ihm am Vortag bewusst geworden sei, "dass alles stagniert und keinen Sinn mehr hat", wie er ausführte.

Nach vier Selbstmordversuchen ("Immer mit Gas, weil ich feig und wehleidig bin. Aber es hat nicht funktioniert, wie man sieht") habe er befunden: "Besser im Wald mit einer Flasche Schnaps erfrieren, als sich in den Kopf schießen und blind sein." Weshalb er stattdessen das Haus abfackelte, verstehe er aus heutiger Sicht nicht: "Das Haus habe ich ja zwei Jahre lang geplant. Das war für einen Laien ein Meisterstück."

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