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09.07.2012
26-Jähriger verurteilt
Musikstudent prellte im Hotel Imperial die Zeche
Der Student quartierte sich im Hotel Imperial ein, das Geld dafür blieb er jedoch schuldig (© APA)
Gesangsstudent Marco M. (26) wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt (© Helmut Graf)
Vier Nächte hatte sich der angehende Sänger im "Imperial" gegönnt, wobei er sich auch Speis und Trank genehmigte und fleißig telefonierte. Die 1453 Euro, die dafür anfielen, konnte er nicht bezahlen. Als das Hotel feststellte, dass der Zechpreller eine nicht gedeckte Kreditkarte vorgelegt hatte, wurde die Polizei gerufen. Der Mann wanderte in U-Haft, wo er knapp fünf Wochen "dunsten" musste, ehe seine Verhandlung anberaumt wurde.
Stipendium hätte Geld bringen sollen
"Das ist im Übereifer passiert", machte nun sein Verteidiger geltend. Sein Mandant habe ein Stipendium bewilligt bekommen und wäre grundsätzlich in absehbarer Zeit liquid gewesen. Wie das Beweisverfahren erbrachte, wäre dem Angeklagten die monatliche Unterstützung allerdings erst ab September ausbezahlt worden.
Der 26-Jährige wurde am Ende zur gesetzlichen Mindeststrafe von sechs Monaten verurteilt, die ihm bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dessen ungeachtet wurde der Mann noch am Montagnachmittag enthaftet.
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1 Kommentar von unseren Lesern
Custer (20)
10.07.2012 07:30
Zechpreller
Es ist auf keinen Fall richtig sich in einem Hotel einzuquartieren obwohl man weiss, dass die Rechnung nicht bezahlt werden kann. Aber dafür verhaftet und in Hanschellen vor den Richter gebracht zu werden ist doch überzogen. Vor allem wenn man vergleicht welch feine Behandlung Personen erhalten, die andere bedrohen oder gar verletzen. Die kommen nählich mit einer Anzeige auf freiem Fuss davon. Geld ist eben alles.
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