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01.08.2012

Es war Notwehr

Freispruch nach Axt-Attacke

Axt Polizeibild Autofahrer

Mit dieser Axt schlug der 33-Jährige zu (© Polizei)

Ein Autofahrer, der am 27. Mai 2012 in Wien-Favoriten einen anderen Verkehrsteilnehmer nach einem Disput mit einer Axt attackiert und am Kopf verletzt hatte, ist am Mittwoch in seinem Prozess im Wiener Straflandesgericht freigesprochen worden. Richterin Marion Zöllner billigte dem 33-jährigen Mann zu, in Notwehr gehandelt zu haben, wobei sie sich auf die Aussage von zwei unbeteiligten Zeugen stützte.

Diese hatten angegeben, der Angeklagte wäre auf der Raxstraße in Wien-Favoriten zunächst vom einem anderen Lenker, dessen 16-jährigem Sohn und 18 Jahre alten Neffen angegriffen worden. Er hatte sich zuvor auf der Triester Straße mit ihm ein "Duell" in Form von wechselseitigen Überhol-, Abdräng- und abrupten Bremsmanövern geliefert.

Die drei hätten den 33-Jährigen zu Boden geschlagen, ehe sich dieser der Waffe bediente, um die drei Gegner abzuwehren.

+++ Streit unter Lenkern: Mann schlägt mit Axt zu!+++

+++ Axt-Attacke: Das sagt der irre Schläger+++

"Obwohl Sie die Sache provoziert haben, bin ich der Meinung, dass Sie in Notwehr gehandelt haben", stellte die Richterin nach fast vierstündiger Verhandlung fest. Es liege auch keine Notwehrüberschreitung vor, zumal einer der unbeteiligten Zeugen des Geschehens erklärt hatte, der Angeklagte habe mit der Axt "nur herumgefuchtelt", aber nicht heftig hingeschlagen. Laut Gerichtsmediziner Christian Reiter war diese Darstellung mit der eingetretenen Verletzung in Einklang zu bringen.

Urteil nicht rechtskräftig
Der von Verteidiger Rudolf Mayer vertretene 33-Jährige, der sich seit dem Vorfall in U-Haft befunden hatte, wurde noch am Mittwochnachmittag auf freien Fuß gesetzt. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

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