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29.08.2012
Freizügiger Bewegungsspielraum
Pädophiler Lehrer mit Fußfessel darf Vorträge halten
Symbolbild (© Carsten Rehder (dpa))
Der Mann hatte im November 2010 vom Wiener Straflandesgericht drei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten und wurde trotz Ablehnung der zuständigen Justizanstalt mit Fußfessel entlassen. Die Leiterin der Justizanstalt Wien-Simmering nannte "absolut fehlende Deliktseinsicht" sowie die "fehlende Therapiewilligkeit" des Pädagogen ins Treffen, was im Hinblick auf den von diesem beantragten Hausarrest keine "positive Prognose" zulasse.
Auch die Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) fiel "in Anbetracht früherer Gewaltanwendungen, sexueller Übergriffigkeiten und des Eindrucks eines ganz allgemein als patriarchalisch zu beschreibenden Verhaltens" skeptisch aus.
Einer statistisch-nomothetischen Kriminalprognose zufolge sei der Fußfessel-Werber zwar einer Täter-Gruppe zuzuordnen, bei denen nur zwei bis zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren einschlägig rückfällig werden. Infolge seiner nicht vorhandenen Bereitschaft, seine "Persönlichkeitseigenschaften" aufzuarbeiten, sah die BEST dessen ungeachtet "jedenfalls das Risiko neuerlicher Gewalt im häuslichen Kontext" gegeben.
Darf an Segelschule unterrichten
Überraschend ist auch, dass der 55-Jährige den Hausarrest nicht durchgehend in jenem Kleingartenhäuschen verbringen, das er mit seiner nunmehrigen Ehefrau und deren Sohn bewohnt. Die Vollzugskammer des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hat die Fußfessel mit Auflagen verbunden, die dem Mann einen recht freizügigen Bewegungsspielraum lassen.
So darf er weiter seiner nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten. Zumindest seinen Beruf darf der HTL-Lehrer nicht mehr ausüben: Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er mit 1. September 2010 karenziert worden. Mittlerweile befindet er sich in Pension.
Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr für "persönliche Erledigungen" verlassen darf.
Der Mann muss auch nicht die gesamten Kosten für die Fußfessel tragen, die üblicherweise 22 Euro pro Tag ausmachen. Bei ihm wurde ein Betrag von 13 Euro festgesetzt.
APA/red
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3 Kommentare von unseren Lesern
runningrepor... (24)
30.08.2012 10:46
warum schonen richter und justiz
pädophile auf deutsch kinderschänder usw...
warum ständig solche geilen hunde... frei herumlaufen.
überleg mal warum richter u. staatsanwalt solche straftäter frei herum laufen lassen ?????
Sax139 (251)
30.08.2012 14:03
Antwort auf warum schonen richter und justiz
warscheinlich weil sie selber genug Dreck am Stecken haben.................
Sax139 (251)
29.08.2012 13:59
Fußfessel
Ich verstehe absolut nicht, 1. das so einer so eine geringe Strafe erhält und 2. wie man so ein Monster auch noch mit Fußfesseln rauslassen kann!!!!! Ich glaube kaum, dass die Fesseln in vor der nächsten Vergewaltigung abschrecken! Unglaublich!!! Wenn ich denke, wie lange die Tierschützer zu unrecht(!) hinter Gitter saßen!! Aber da sieht man wieder unseren Rechtstaat, um so schlimmer die Tat um so weniger muss mit konsequenzen rechnen!!!
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